Warnung per Gesetz
Amtliche Wettererforschung neu geregelt
Offenbach. Interessanter Zufall: Gerade in dieser Woche ist die Novelle des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) in Kraft getreten. Die Bundesbehörde mit Sitz im hessischen Offenbach erbringt meteorologische Dienstleistungen für die Allgemeinheit sowie einzelne Nutzer wie die Schifffahrt, den Luftverkehr oder die Landwirtschaft.
Mit dem Klimawandel und der damit einhergehenden Häufung von Extremwetterereignissen hat sich der Aufgabenbereich des DWD deutlich verschoben, worauf das Gesetz nun Bezug nimmt: Der Wetterdienst soll sich künftig auch um die meteorologische Sicherung aller wichtigen Infrastrukturen wie die Energieversorgung (Windräder, Solaranlagen) kümmern sowie den Klimawandel erforschen. Dabei geht es um die Abschätzung der Auswirkungen auf Deutschland sowie die Beratung von Politik, Verwaltung und Wirtschaft bei der Anpassung an die Folgen der Erderwärmung. Gemeinden sollen entgeltfrei relevante Daten erhalten. Schließlich gibt das Gesetz jetzt vor, dass der DWD nicht nur amtliche Wetterwarnungen aussprechen soll, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sein könnten, sondern auch bei einem hohen Schadenspotenzial. KSte
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