Erfolgreich angefochten
Ehevertrag
Vor der Hochzeit hatte die Ehefrau als Auszubildende im Betrieb des 20 Jahre älteren Ehemannes gearbeitet. Als sie schwanger wurde, hatte er ihr die Heirat angeboten - allerdings nur, wenn sie einen Ehevertrag unterschrieb. Mit dem Vertrag verzichtete die Frau auf Zugewinnausgleich, auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes und auf Unterhalt im Falle einer Scheidung.
Nach dem Tod ihres Mannes stritt die Witwe mit den Kindern aus erster Ehe um den Nachlass. Entgegen den Vereinbarungen im Ehevertrag forderte sie Zugewinnausgleich, um ihren Anteil am Nachlass zu erhöhen. Einen entsprechenden Erbschein beantragte die Frau ebenfalls und setzte sich beim Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mit Urteil vom 10. Mai 2017 (Az. 3 W 21/17 (NL)) durch.
Der Anteil der Witwe am Nachlass des Ehemannes sei um den Zugewinnausgleich zu erhöhen, so das OLG. Denn der Ehevertrag sei nichtig und damit auch ihre Verzichtserklärung. Wenn man die Regelungen des Vertrags in ihrer Gesamtheit würdige, benachteilige er die Ehefrau in krasser Weise, so die Begründung. Tatsache sei, so das Gericht, dass der Ehemann die jungen Frau ausgenutzt habe, um sie zur Unterschrift unter einen total einseitigen Vertrag zu nötigen. OnlineUrteile.de
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