Ureinwohner stehen in der zweiten Reihe
Martin Ling über den 10. Jahrestag der UN-Erklärung für Indigene
Im Zweifel werden sie übergangen: die Rechte der indigenen Völker. Die Erklärung der Vereinten Nationen jährt sich im September zum zehnten Mal, aber die darin festgeschriebenen Rechte der Ureinwohner werden nach wie vor in vielen Ländern mit Füßen getreten. Daran ändert auch der Fakt nichts, dass die besagte UN-Deklaration UNDRIP inzwischen von 149 Staaten unterzeichnet wurde. Ein Manko der UNDRIP ist ihre rechtliche Unverbindlichkeit, doch selbst die verbindliche Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Rechte der Indigenen Völker wird nicht selten missachtet.
Auch in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird des öfteren ein Auge zugedrückt, wenn indigene Rechte Projekten im Weg stehen. Zwar hat sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch ihre Tochter, die Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), die ILO-Konvention in ihren Standards formal integriert, doch das muss in der Praxis nichts heißen. In Kenia hat die KfW-Bank 60 Millionen Euro Kredit für ein Geothermiekraftwerk bereitgestellt. Laut Studie und einer Untersuchung der Universität Bielefeld wurden dabei vier Massai-Dörfer umgesiedelt und die Betroffenen weder umfassend konsultiert noch ausreichend entschädigt, ergo »die Rechte indigener Völker missachtet«. Die DEG verließ sich im Falle des Staudammes »Barro Blanco« bei ihrem 25-Millionen-Darlehen auf eine lokale Untersuchung, die pflichtschuldigst keine Probleme vermeldete. Dass die Indigenen vom Volk der Ngöbe-Buglé übergangen wurden, ergab später selbst der interne DEG-Prüfungsbericht. An der normativen Kraft des Faktischen änderte das nichts: Panamas Regierung baut weiter und die DEG stellt das Geschäft über die indigenen Rechte - auch zehn Jahre nach UNDRIP.
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