Tarifverträge sind allgemeinverbindlich
Berlin und Brandenburg haben mehrere in beiden Ländern gültige Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Es handelt sich um Tarifvereinbarungen für Sicherheitsdienstleistungen, für Bodenverkehrsdienstleistungen an Flughäfen sowie für Sicherheitskräfte an Flughäfen, wie die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und das Arbeitsministerium in Potsdam am Donnerstag mitteilten. Damit gelten die Tarifverträge nun auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bisher nicht tarifgebunden waren. Die dort festgelegten Löhne und Standards dürfen nicht unterschritten werden. »Allgemeinverbindliche Tarifverträge schützen vor Lohndumping und unlauterem Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten«, erklärte Berlins Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (LINKE). »Ich wünsche mir sehr, dass weitere Branchen diesen Schritt gehen.« Ähnlich äußerte sich die Brandenburger Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt (LINKE). dpa/nd
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