Eheglück nur mit Deutschnachweis

Mit den Sprachtests für einreisewillige Ehegatten verlangt Deutschland seit zehn Jahren Integration im Voraus

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 4 Min.

Die deutschen Behörden verwehren jedes Jahr mehr als 12 000 Menschen den Ehegattennachzug nach Deutschland, weil sie den Deutschtest nicht schaffen. Darauf macht Sevim Dagdelen in einer Erklärung aufmerksam. Die Beauftragte für Migration und Integration der LINKEN im Bundestag veröffentlichte diese aus Anlass eines für die Betroffenen dunklen Tages der deutschen Gesetzgebung. Heute vor zehn Jahren trat das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz in Kraft, mit dem aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt werden sollten. Festgelegt ist seither, dass Menschen, die zu ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen wollen, »einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen«. Und zwar vor der Einreise ins deutsche Staatsgebiet.

12 000 Menschen schaffen diesen Test nicht. Das ist fast ein Drittel aller Betroffenen, wie Dagdelen erläutert. Das liegt nicht unbedingt an den mangelnden Fähigkeiten oder fehlender Bereitschaft der Menschen. Große Entfernungen bis zu den autorisierten Unterrichts- und Prüfungsstellen, meist die Goethe-Institute in den verschiedenen Herkunftsländern, sind ein Grund. Aber auch die Tatsache, dass eine schriftliche Prüfung abzulegen ist, stellt Menschen mit schlechten Bildungsvoraussetzungen vor schwere Probleme. Bei vielen scheitert es am Geld. Kosten in Höhe von 460 Euro wurden vom Europäischen Gerichtshof EuGH in einem Urteil 2015 als zu hoch bewertet. Auf eine Anfrage der Linksfraktion gab die Bundesregierung an, dass die durchschnittlichen Kosten für einen Sprachkurs und die Prüfungsgebühren in den fünf wichtigsten Herkunftsländern beim Ehegattennachzug bei 492 Euro liegen.

Die Bundesregierung rechtfertigt die strengen Auflagen damit, dass der Besuch von Sprachkursen ja nicht zwingend sei, Sprachkenntnisse auch anders erworben werden könnten. Vom Test ausgenommen sind Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung eine Prüfung nicht bestehen können, oder deren Integrationsperspektive besonders gut bewertet wird, etwa Hochschulabsolventen. Bürgern aus bestimmten Staaten wie EU-Ländern, Australien, den USA oder Japan wird die Auflage ebenfalls erspart.

Sevim Dagdelen nennt die vor zehn Jahren eingeführten Sprachhürden »eindeutig zu hoch und pure Schikane«. Sie müssten wieder abgeschafft werden. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften spricht von Familientrennung, Leid und Frustration, die das »traurige Jubiläum« kennzeichneten. Der geforderte Sprachnachweis sei weder integrationsförderlich noch hilfreich, macht Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, deutlich. Sie forderte von der künftigen Bundesregierung, die Regelung rückgängig zu machen.

Dabei ist Integration der Einreisewilligen das Hauptargument für die deutschen Behörden. Verlangt wird ein Integrationsnachweis bereits vor der Einreise nach Deutschland. Dabei urteilte der Europäische Gerichtshof, dass »Integrationsmaßnahmen« im Ausland »nur dann als legitim gelten, wenn sie die Integration der Familienangehörigen des Zusammenführenden erleichtern«. Auf die gegenteiligen praktischen Folgen der Regelung macht der Verein binationaler Partnerschaften aufmerksam: Menschen würden - vor allem aus weniger wirtschaftlich starken Ländern - mit Hürden konfrontiert, »die für Familien oft zu monatelangem Warten und Vermissen führen«. Wer qualifiziert sei, wandere über den Arbeitsmarkt zum Partner ein. »Wer diese Möglichkeit nicht hat, hat kaum eine Chance auf ein gemeinsames Leben in Deutschland.«

Allerdings urteilte der EuGH, dass das Verlangen einer Prüfung nicht der entsprechenden EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung widerspreche. Woraus die Bundesregierung offenkundig eine Bestätigung ihrer Position ableitet. Antworten auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom August stehen noch aus. Man kann jedoch aus der geltenden Praxis entsprechende Schlüsse ziehen. So hat die Feststellung des EuGH, dass die Kosten der Kurse zu hoch sind, bisher zu keinerlei Schlüssen geführt.

Als der Bundestag die Regelung 2007 einführte, hatte sie überdies einen schweren Makel: Sie war grundgesetzwidrig. Ihr fehlte eine Härtefallregelung für jene Fälle, die trotz aller Bemühungen zu keinem Deutschabschluss kommen. Erst 2015 wurde rechtlich nachgebessert. Allerdings ist die nun eingebaute Härtefallregelung so streng, dass sie praktisch keine Anwendung findet, wie die Linksfraktion durch Nachfragen bei der Bundesregierung herausgefunden hat. Betroffene müssen nachweisen, dass sie über ein Jahr lang alles Zumutbare unternommen haben, um die geforderten Deutschkenntnisse zu erwerben. Regelmäßig werde jedoch die Ernsthaftigkeit und Intensität der Spracherwerbsbemühungen in Zweifel gezogen, bemängelt die LINKE.

Dass der Staat nur das Zusammenleben von Menschen mit bestimmtem Bildungsstand zulässt, ist für den Verein binationaler Familien ein Unding. Ein Staat, der die Partnerwahl von Bildungsbiografien abhängig macht, greife »eklatant in Persönlichkeitsrechte ein«, macht Bundesgeschäftsführerin Stöcker-Zafari deutlich.

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