Immunität von AfD-Chefin Petry aufgehoben

Widerspruchsfrist seitens der Abgeordneten des sächsischen Landtages abgelaufen / Weg zu Anklage wegen Verdachts des Meineides frei

  • Lesedauer: 1 Min.

Dresden. Die Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry ist aufgehoben. Die Widerspruchsfrist seitens der Abgeordneten des sächsischen Landtages sei um Mitternacht ausgelaufen, »es hat keiner widersprochen«, sagte Parlamentssprecher Ivo Klatte am Dienstag in Dresden. Das Präsidium wird nun das Justizministerium schriftlich informieren. Mit der Immunitätsaufhebung ist der Weg frei, Anklage wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides zu erheben.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit über einem Jahr gegen die AfD-Bundes- und Landesvorsitzende, die in Sachsen auch Fraktionschefin ist. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden.

Petry hatte sich im Vorfeld selbst für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern. dpa/nd

Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen der Entscheidung.

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