Wie sperre ich meine Zahlungskarten im Ausland?
Verlust der girocard oder Kreditkarte
Aus dem Ausland ist der zentrale Sperr-Notruf 116 116* wie im Inland rund um die Uhr erreichbar - mit der entsprechenden Landesvorwahl nach Deutschland. In der Regel ist das 0049 aus dem Festnetz bzw. +49 über das Mobilfunknetz. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: In den USA beispielsweise gilt die Vorwahl 01149. Eine Übersicht der Auslandsvorwahlen gibt es auf www.sperr-notruf.de.
Zur besseren Erreichbarkeit aus dem Ausland ist der Sperr-Notruf auch unter folgender Rufnummer verfügbar +49 (0) 30 4050 4050*. Für die Sperrung von girocards und Kreditkarten sind die Kartendaten nötig. Daher ist es sinnvoll, die IBAN bzw. Kartennummern zu notieren und an einem sicheren Ort aufzubewahren. Die PIN sollte nicht vermerkt, sondern auswendig gelernt werden.
Nachdem die Zahlungskarten gesperrt wurden, empfiehlt es sich, bei Diebstahl auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Gut zu wissen: Neben den Zahlungskarten können über den Sperr-Notruf auch viele andere Medien wie etwa Mobilfunkkarten, Online-Banking oder die elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises gesperrt werden. nd
* Gebühren für Anrufe aus dem Ausland sind abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber; Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland ist kostenfrei
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