Mehr Transparenz für Mieter erforderlich
Bundeskartellamt untersuchte Heizungsablesedienste
Der Markt ist hoch konzentriert, allein auf die beiden Marktführer Techem und ista entfiel im Jahre 2014 über die Hälfte des Gesamtmarktvolumens. Es gebe »erhebliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols«, dem zumindest die beiden Marktführer, möglicherweise auch weitere der größten fünf Anbieter angehören, heißt es in dem kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht.
Die Folge: überhöhte Preise und das Fehlen einer echten Konkurrenz. Fast immer ist der Anbieterwechsel mit hohen Kosten verbunden und durch lange Vertragslaufzeiten sowie technische Hürden zusätzlich erschwert. So verwenden die Ablesefirmen zunehmend eigene Zählersysteme, die untereinander nur schwer kompatibel sind.
Die obersten Wettbewerbshüter empfehlen daher Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs, insbesondere die Förderung der Interoperabilität von Zählern sowie die Vereinheitlichung der Eichfristen und Nutzungsdauer der Zähler.
»Es ist ein Grundproblem, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel vom Mieter getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes hingegen der Vermieter trifft«, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die »Preissensibilität« des Vermieters sei schwach ausgeprägt. Notwendig sei daher eine verbesserte Transparenz, mehr Informationsrechte für Mieter und eine Pflicht zur Ausschreibung. »Eine Belebung des Wettbewerbs kann im Ergebnis dazu führen, dass die Verbraucher weniger bezahlen müssen«, erklärt Mundt.
Die Branche selber interpretierte den Bericht auf ihre Weise. Es seien keine Wettbewerbsverstöße festgestellt worden, den Anregungen stehe man positiv gegenüber, heißt es unisono bei Techem und ista.
Wie wird abgerechnet?
Die Kosten für Heizung und Warmwasser müssen nach der Heizkostenverordnung mindestens zu 50, dürfen aber höchstens zu 70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Mieter abgerechnet werden. Ob der Vermieter einen Schlüssel von 70 zu 30 oder von 55 zu 45 wählt, bleibt ihm überlassen.
Vor allem sparsame Mieter ärgern sich über eine vermeintlich ungerechte Umlage der Kosten. Aber: Eine absolut gerechte Verteilung kann es ohnehin nicht geben. Zum einen, weil keine Verbrauchserfassung wirklich exakt ist. Zum anderen, weil die Heizkosten nur teilweise durch individuelles Verhalten beeinflussbar sind. Wer unter dem Dach oder über einem unbeheizten Keller wohnt, wer viele Außenwände hat oder der Wetterseite ausgesetzt ist, der wird für die gleiche Zimmertemperatur mehr Energie brauchen als ein Nachbar im selben Haus.
Welcher Umlageschlüssel maßgeblich ist, steht im Mietvertrag. Als Mieter hat man darauf keinen Einfluss. Wenn der Vermieter einen wichtigen Grund hat, kann er den Umlagemaßstab auch nachträglich, also nach Mietvertragsabschluss ändern - allerdings nicht mitten in der Abrechnungsperiode. Und: Er muss seine Mieter darüber informieren.
Elektronische Erfassung
Elektronische Erfassungsgeräte sind lediglich Heizkostenverteiler und keine Messgeräte. Es gibt sie in zwei Varianten: funklesbare und solche, die direkt am Display abgelesen werden. In beiden Fällen wird die Temperaturdifferenz zwischen der Oberfläche des Heizkörpers und der Raumluft seiner Umgebung ermittelt. Meist werden Zweifühlergeräte verwendet. Dabei wird die Temperatur des Heizkörpers mit einem Oberflächenfühler erfasst, die Raumtemperatur mittels eines Sensors an der Frontseite des Verteilers. Die Temperaturdifferenz wird dann auf dem Display in Form von Zählschritten angezeigt. Die meisten elektronischen Verteiler haben eine Batterie, die von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden muss. Der Kaltverdunstung wird bei den elektronischen Verteilern durch eine Messwertunterdrückung Rechnung getragen.
Bei elektronischen Verteilern wird der Ablesewert bis zum nächsten Stichtag (meist der 31. Dezember) gespeichert. Er kann er vom Mieter bequem kontrolliert werden. Außerdem wird der Ablesewert eines jeden Monats gespeichert. Dadurch entfallen Zwischenablesungen, beispielsweise bei einem Mieterwechsel.
Funkaktivierte Geräte
Die Verbrauchsdaten werden hierbei per Funk übertragen, ein Betreten der Wohnung durch einen Mitarbeiter des Abrechnungsunternehmens ist nicht mehr erforderlich. Praktisch ist das eigentlich für alle Beteiligten: Der Mieter muss nicht mehr zu einem bestimmten Termin zu Hause sein, und der Vermieter hat nicht mehr das Problem, dass manche Wohnung nicht zugänglich ist - etwa weil ein Mieter längerfristig verreist ist. Trotzdem ist die Fernablesung nicht bei allen Mietern beliebt. »Die große Sorge ist, dass man die Daten nicht kontrollieren könne - schließlich muss man kein Ableseprotokoll mehr unterschreiben, das die Zahlen schwarz auf weiß aufführt«, erklärt Michael Roggenbrodt vom Berliner Mieterverein (BMV). Doch diese Bedenken sind unbegründet. Jeder Mieter kann überprüfen, ob die in der Heizkostenabrechnung aufgeführten Zahlen korrekt sind. Die Ablesewerte sind sichtbar für ein Jahr gespeichert. »Wer nicht weiß, welchen Knopf er am Ablesegerät drücken muss, kann sich das vom Hausmeister zeigen lassen oder einen technisch versierteren Nachbarn um Hilfe bitten«, empfiehlt Roggenbrodt.
Wie geht das per Funk?
Auf dem Markt kursieren verschiedene Systeme. Ihnen gemeinsam ist, dass in den Erfassungsgeräten ein Funksender integriert ist. Das Gerät speichert sogenannte Funktelegramme mit den Verbrauchswerten, die am Ablesetag über einen mobilen Empfänger auf einen portablen Computer übertragen werden. Von hier aus gehen die Verbrauchsdaten in das Abrechnungssystem. Der Ableser muss nun zwar nicht mehr die Wohnung betreten, wohl aber das Haus, denn die Reichweite der Geräte ist aufgrund der geringen Sendeleistung nicht sehr groß. Meist wird der Mitarbeiter der Erfassungsfirma vom Hausflur aus ablesen.
Nach Angaben der Ablesefirmen besteht weder die Gefahr einer Manipulation - die Geräte sind verplombt - noch von Übertragungsfehlern. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Funkwellen seien nicht zu befürchten.
MieterMagazin 5/2014, 7/2017
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