G20: Das Kinn der nd-Kollegin und der Akkreditierungsentzug

Zwei Redakteure sehen sich im Akkreditierungsskandal stigmatisiert, eine Klage soll folgen

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 4 Min.

Welche Rolle spielt das Kinn bei der Akkreditierung von Journalisten bei Staatsereignissen? Selbst wenn dem Bundespresseamt die Nase eines Kollegen nicht gefällt, ist das in aller Regel unerheblich für diesen Amtsvorgang. Das Kinn einer Kollegin des »neuen deutschland« spielte allerdings eine größere Rolle, als es um den Entzug ihrer Akkreditierung zum G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg ging. Das macht die nun endlich eingetroffene Antwort des Bundeskriminalamtes auf ihre schriftliche Frage nach den Gründen deutlich. Darin ist vermerkt, dass Elsa Koester in der Verbunddatei Innere Sicherheit, Falldaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität, gespeichert ist. Als Delikt hat das Landeskriminalamt aufgeführt: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im April 2014. Elsa Koester kann sich an den Vorgang erinnern. Und auch daran, dass ihr Kinn eine größere Rolle spielte.

Damals hatte sie mit anderen zusammen - darüber später - auf einer Kreuzung in Berlin eine Gruppe von Neonazis blockiert, als diese auf dem Rückweg von einem bereits verhinderten Marsch in Kreuzberg zum Asylbewerberheim in Adlershof ziehen wollten. Ein Polizist, der das Wort an Elsa richtete, um sie zum Verlassen der Kreuzung zu bewegen, geriet sichtlich in Rage, als sie der Aufforderung nicht folgte und auch seine Ansprache ignorierte, stattdessen mit einer gerufenen Antifa-Losung antwortete. Er habe sie daraufhin am Kinn zu sich gezogen, erinnert sich Kollegin Koester. Es folgte der Akt des Widerstands gegen den Vollstreckungsbeamten: Sie habe ihr Kinn weggezogen. Was sie als Versuch einer »gesunden antipatriarchalischen Selbstbehauptung« bezeichnet, empfand der Beamte als Stemmen »gegen die Laufrichtung«, was im Polizeiverständnis einer Widerstandshandlung gleichkommt. Er zeigte sie an. Das Verfahren wurde später allerdings eingestellt, wegen Geringfügigkeit. Warnend fügte die Staatsanwaltschaft in der Mitteilung hinzu, im Wiederholungsfalle werde es nicht so glimpflich abgehen.

Zum Wiederholungsfall kam es zwar nicht, jedoch teilt das Bundeskriminalamt der Journalistin Koester dies nun als einen Grund mit, warum sie als gefährlich eingestuft wurde. Ein eingestelltes Verfahren als Handhabe für die Einschränkung ihrer Berufsfreiheit? Das fragt sich die Betroffene nun. Doch in seiner Auskunft über die Gründe des Akkreditierungsentzugs in Hamburg teilt das BKA zweitens mit, dass die Daten auch ihre Mitgliedschaft in einem »gewaltbereiten bzw. gewaltbefürwortenden Beobachtungsobjekt« zeigten. Elsa Koester war Mitglied in der Interventionistischen Linken. »Ich war in der IL, um gegen gesellschaftliche Missstände und Gewalt aktiv zu werden. Das mache ich immer noch - aber mit den Mitteln des Journalismus«, sagt sie heute.

In der IL ist Elsa Koester seit 2015 nicht mehr aktiv. Damals fing sie im »nd« an. Bis dahin war sie allerdings engagiertes Mitglied, stellte sich wie im April 2014 Neonazis entgegen, organisierte Blockupy-Proteste gegen die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main. Die »Interventionistische Linke« ist ein Zusammenschluss von Gruppen und Personen, der sich als linksradikal bezeichnet, aber nicht gewaltbefürwortend oder gar gewaltbereit sei, wie die Kollegin betont. Gewaltfreiheit sei Gruppenkonsens und nachlesbar in jedem Aktionskonsens auch zu jeder einzelnen IL-Aktion festgeschrieben.

Auf dem Internetauftritt der Gruppe kann man nachlesen, dass es um den »revolutionären Bruch mit dem nationalen und dem globalen Kapitalismus, mit der Macht des bürgerlichen Staates und allen Formen von Unterdrückung, Entrechtung und Diskriminierung« gehe. Die Frage, ob die Macht des Staates sowie Diskriminierung gemeint sind oder die Macht des Staates durch Diskriminierung, ist eine akademische. So läuft er, der moderne Klassenkampf. Im zweiten Fall mag der Staat beleidigt reagieren und alarmiert. Oder er kann erschrocken sein über den Vorwurf und in sich gehen. Wie die Erfahrung zeigt, neigt er dazu, den Verfassungsschutz einzusetzen, wie auch im Fall der Interventionistischen Linken.

Die »Interventionisten« bekennen sich zu Aktionen des zivilen Ungehorsams, Beispiele solchen Ungehorsams sind »Dresden nazifrei« oder die aktuellen Proteste gegen den Kohleabbau im Hambacher Forst im Rheinland. Aber auch an den Vorbereitungen zur Demonstration von rund 80 000 Menschen gegen den G20-Gipfel war die Interventionistische Linke beteiligt. Auch dort gehörte strikte Gewaltfreiheit zum Konsens der Organisatoren.

Elsa Koester zählte nicht zu ihnen. Sie fuhr als Journalistin nach Hamburg und sieht sich als solche nun stigmatisiert. Wie ein weiterer Kollege des »neuen deutschland«, der inzwischen erfuhr, dass auch er auf der Liste der ausgeschlossenen Journalisten stand. Beide sehen sich zu Unrecht in ihrem Beruf behindert und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Deshalb werde sie auch Klage einreichen, kündigt Elsa Koester an. Und der zweite Kollege will nun beim Landesamt für Verfassungsschutz nachfragen, was genau gemeint ist, wenn zu seiner Person die langjährige Mitgliedschaft in der linksextremistischen Szene Berlins vermerkt ist.

Es mag sein, dass Blockaden nicht mit der Definition von Gewaltfreiheit übereinstimmen, die der Verfassungsschutz oder das BKA für angemessen halten. Eine gewisse Bockigkeit wird den Blockierern ja nachgesagt. Insofern ist der Streit über die Akkreditierung von Journalisten bei G20 auch einer um Rechtsauslegungen und nicht zuletzt ein politischer Streit. Es ist daher naheliegend, dass in Hamburg auch das Bundespresseamt politisch entschied. Also durchaus nach der Nase der Journalisten. Und nach dem Kinn.

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