Indymedia-Betreiber klagen vor Bundesgericht gegen Behörden

Betroffenen-Anwalt sieht »Missbrauch des Vereinsrechts« um gegen »unliebsames« Nachrichtenportal vorzugehen

  • Moritz Wichmann
  • Lesedauer: 3 Min.

Die vermeintlichen Betreiber von linksunten.indymedia haben am Mittwoch mehrere Klagen eingereicht. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wendeten sich die Betroffenen gegen das angewendete »Konstrukt eines Vereins« durch das Bundesinnenministerium. Parallel dazu gehen die Beschuldigten vor dem Verwaltungsgericht Freiburg juristisch gegen die Hausdurchsuchungen Ende letzter Woche vor.

Am vergangenen Freitag hatte das Bundesinnenministerium die Wohnungen von drei mutmaßlichen Betreibern sowie des autonomen Zentrums KTS in Freiburg durchsuchen lassen und den Beschuldigten eine Verbotsverfügung für den laut Ansicht der Behörden hinter der Plattform stehenden Verein zugestellt.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) behauptete, bei der Webseite handelte es sich um die bedeutendste Plattform für »gewaltbereite Linksextremisten« in Deutschland. »Seit Jahren nutzen sie diese Plattform, um Hass gegen Andersdenkende und Repräsentanten des Landes zu säen.«

Auf »Linksunten Indymedia« hieß es am Samstagmorgen in Richtung der staatlichen Behörden, die für das umstrittene Verbot zuständig sind, »der Cyberspace liegt nicht innerhalb Eurer Hoheitsgebiete. Glaubt nicht, Ihr könntet ihn gestalten, als wäre er ein öffentliches Projekt. Ihr könnt es nicht. Der Cyberspace ist ein natürliches Gebilde und wächst durch unsere kollektiven Handlungen«. Aktuell meldet die Homepage nur »Wir sind derzeit offline«. Am Wochenende hatte es mehrere Solidaritätsdemonstrationen mit dem Portal gegeben.

Der Rechtsanwalt Sven Adam bezweifelt in einer Pressemitteilung zur Klage die Einordnung von »Linksunten Indymedia« als Verein. Außerdem sei nicht ersichtlich, ob die Betroffenen der Untersuchungen tatsächlich mit dem linken Nachrichtenportal in Verbindung stehen. Die beantragte Akteneinsicht solle Klarheit bringen. »Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als Verein belegen will geschweige denn was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen«, so Adam. Sein Verdacht: Das Bundesinnenministerium »missbrauche« das Vereinsrecht, um gegen ein »unliebsames« Nachrichtenportal vorzugehen.

Mit der zweiten Klage vor dem Amtsgericht Freiburg soll zunächst einmal die »schnelle Herausgabe« der während der Durchsuchungen beschlagnahmen Habseligkeiten der Betroffenen, wie etwa Computer und Mobiltelefone, erwirkt werden.

»Linksunten Indymedia« existiert in seiner jetztigen Form seit dem Jahr 2009. Seiner Selbstbeschreibung nach will die Plattform »Bewegungen die Möglichkeit bieten, frei von staatlichen Kontrollen und kapitalistischen Interessen Berichte, Erfahrungen, Analysen, Träume und Meinungen zu verbreiten, um Gegenöffentlichkeit zu schaffen«.

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