Senats-Brief in Sachen Tegel ist rechtens

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Vor dem Tegel-Volksentscheid darf der Berliner Senat in einem Brief an 1,2 Millionen Haushalte für die Schließung des Flughafens werben. Das Berliner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag von Tegel-Befürwortern gegen die Briefaktion zurück. Der Antrag sei schon aus formalen Gründen unzulässig, aber auch inhaltlich unbegründet, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Antragsteller hätten einen Rechtsverstoß nicht glaubhaft gemacht, hieß es. Nach dem Abstimmungsgesetz dürfe der Senat seine Haltung zu einem Volksentscheid unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit geltend machen. Dies schließe den Einsatz angemessener Mittel ein.

Der Senats-Brief soll 430 000 Euro kosten und Argumente für die Tegel-Schließung enthalten. Die maßgeblich von der FDP getragene Initiative »Berlin braucht Tegel« fand dies unangemessen und beklagte in ihrem Antrag mangelnde Chancengleichheit. Der Senat gebe deutlich mehr Geld für den Wahlkampf aus als die Initiatoren des Volksentscheids.

Das Gericht mochte dem nicht folgen. Für die Beantwortung der Frage, ob der Einsatz öffentlicher Mittel angemessen ist, komme es unter anderem darauf an, welche finanziellen Mittel die Initiative für ihre Kampagne einsetze. Dazu habe sie keine ausreichenden Angaben gemacht. Gegen den Beschluss hat die Initiative Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Am 24. September können die Berliner bei einem rechtlich nicht bindenden Volksentscheid über die Zukunft Tegels abstimmen. Nach geltender Rechtslage soll der Airport nach Eröffnung des Hauptstadtflughafens BER schließen.

Der Senat will daran ebenso wenig rütteln wie die beiden anderen Anteilseigner Brandenburg und der Bund. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte deutlich gemacht, dass sie keine Alternative zur Schließung Tegels sieht. CDU-Landeschefin Monika Grütters spricht sich weiterhin für einen Weiterbetrieb aus. dpa/nd

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