»Sozial-bewegt«: Indymedia-Autoren bekennen sich online
Autoren rufen auf, Texte wieder zugänglich zu machen / Initiatoren verstehen »Linksunten« als Portal der außerparlamentarischen Linken in »ganzer Vielfalt«
Drei Autoren von linksunten.indymedia.org haben ihre Texte in einer Solidaritätsaktion wieder zugänglich gemacht. Sie sehen die Nachrichtenplattform als streitbares Portal der außerparlamentarischen Linken und fordern andere Autoren auf, ihre Texte ebenfalls wieder online zu stellen.
Der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und die PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze bekennen sich auf einem Blog zu ihrer Autorenschaft und schreiben: »Solidarisch sein, heißt: sich dem Verbot widersetzen«. In ihren nun wieder aufrufbaren Texten hatten die Autoren über »revolutionäre Organisierung«, Israelkritik und Antisemitismus sowie zu einzelnen linksradikalen Gruppen geschrieben.
Die drei Journalisten und Blogger erklären: »Wir sind nicht Fans der sich als ‚freiheitlich‘ feiernden anti-kommunistischen ‚Grundordnung des deutschen Staates’.« Mit dem Bereitstellen ihrer Texte wollen die drei Autoren aber zeigen, dass die Behauptung des Bundesinnenministeriums, die Texte auf » Linksunten Indymedia« seien »dem Wesen nach ‚den Strafgesetzen zuwider‘« und »gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet«, falsch ist. Während einige Beiträge auf der Plattform »linksradikal« gewesen seien, waren andere laut der Einschätzung von Nowak, Schill und Georgia »bloß ‚sozial-bewegt‘«.
Ende August hatte das Bundesinnenministerium das Portal linksunten.indymedia.org verboten. Dabei kam es zu mehreren Hausdurchsuchungen. Computer und Mobiltelefone wurden beschlagnahmt. In der Folge gab es mehrere Solidaritätsdemonstrationen, etwa in Freiburg, Berlin und Hamburg. Drei mutmaßliche Verantwortliche für die Plattform gehen mittlerweile juristisch gegen ihre Zuordnung zur Plattform und die Tatsache, dass das Innenministerium »Linksunten« als Verein versteht, vor.
Indymedia war für die sich nun bekennenden Autoren ein Portal der »außerparlamentarischen Linken in ihrer ganzen Vielfalt«. Deren Betreiber hätten sich durch die Veröffentlichung von strafrechtlich relevanten Beiträgen nicht wie vom Innenministerium behauptet mit diesen identifiziert, sondern vielmehr diese als »diskussionswürdige« Texte einem »berechtigten Informationsbedürfnis« der Leser zugänglich gemacht. Das gelte auch trotz der Tatsache, dass einige Texte von den Moderatoren der Plattform nicht veröffentlicht beziehungsweise wieder gelöscht wurden.
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