Keine ALG-Sperrzeit wegen Altersteilzeit
Kassel. Eine selbst verschuldete Arbeitslosigkeit führt nicht immer zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. So müssen langjährig versicherte Beschäftigte, die sich nach ihrer Altersteilzeit wegen einer abschlagsfreien Rente ab 63 arbeitslos melden, keine Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld I fürchten. Dies hat das Bundessozialgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden. (AZ: B 11 AL 25/16 R) Hintergrund des Rechtsstreits ist das zum 1. Juli 2014 eingeführte Gesetz für eine abschlagsfreie Rente ab 63. Voraussetzung hierfür ist, dass Versicherte mindestens 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. dpa/nd
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