Müssen auch Studierende den Rundfunkbeitrag zahlen?
Leserfrage vor dem Semesterstart
Antwort gibt Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg:
Wenn Sie als volljähriger Student in einer eigenen Wohnung leben, müssen Sie sich anmelden und den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat zahlen. Beim Rundfunkbeitrag gilt nämlich: eine Wohnung - ein Beitrag, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben. Würden Sie noch bei ihren Eltern leben, die den Beitrag entrichten, müssten Sie nicht zusätzlich zahlen. Sind die Eltern vom Rundfunkbeitrag befreit, gilt dies auch für die Kinder bis sie 25 Jahre alt sind.
Studierende, die BAföG-Leistungen erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von der Zahlung, auch rückwirkend, befreien lassen. Unterhalt von den Eltern oder ein Studienkredit sind dagegen alleine für eine Befreiung nicht ausreichend. In wenigen Ausnahmefällen ist ein Härtefallantrag möglich. Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen können zudem in bestimmten Fällen einen ermäßigten Beitrag zahlen. Wichtig ist aber: Um eine Befreiung oder Ermäßigung zu bekommen, muss man einen Antrag mit Nachweis beim Beitragsservice einreichen.
Auch bei Studenten-Wohngemeinschaften gilt der Grundsatz, dass pro Wohnung ein Beitrag gezahlt werden muss. Das heißt: Ein Mitbewohner muss sich stellvertretend für die WG beim Beitragsservice anmelden. Für die anderen Bewohner gilt: Sind sie bereits beim Beitragsservice angemeldet, können sie sich abmelden und Name sowie Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners mitteilen. Die WG-Bewohner können dann klären, wie sie den Betrag untereinander aufteilen. Ist ein Mitbewohner vom Rundfunkbeitrag befreit, gilt dies nicht automatisch für die ganze WG. Nur wenn alle Bewohner befreit sind, ist kein Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Sollten Sie in ein Studentenwohnheimen einziehen, so kommt es darauf an, ob ihr Zimmer als eigene Wohnung gilt. Dies ist der Fall, wenn das Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht. Dabei ist es egal, ob der Student ein eigenes Bad oder Küche hat. Dann muss jeder Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlen. Sind aber zum Beispiel mehrere Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur durch eine Wohnungstür abgetrennt, dann gelten diese Zimmer als WG und der Rundfunkbeitrag muss nur einmal gezahlt werden. Was davon zutrifft, kommt auf den Einzelfall an.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.