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Zu Unrecht geräumt
Grit Gernhardt ärgert sich über geldgeile Hauseigentümer
Stellen Sie sich vor, sie hätten auf dem heutigen schwierigen Mietmarkt eine günstige Wohnung ergattert. Was utopisch klingt, hat oft einen Haken - den Vermieter. Im Fall eines Wohnhauses mit günstigen Mieten im baden-württembergischen St. Blasien kam es, wie es kommen musste: Eine Investmentgesellschaft kaufte das Haus und wollte es nicht nur anderweitig nutzen, sondern zwecks Gewinnmaximierung sogar abreißen. Argument: Mit der Erweiterung des ebenfalls zur Gesellschaft gehörenden Ladens im Nachbarhaus könne man mehr Geld verdienen als an den Mietern.
Nach langem juristischen Kampf gab der Bundesgerichtshof den zwangsgeräumte Mietern nun recht, das nützt ihnen jedoch nichts mehr: Im Vorgriff auf ein Urteil zu ihren Gunsten hatte die Investmentgesellschaft das betreffende Haus bereits abreißen lassen. In welcher Form die ehemaligen Mieter von der Gerichtsentscheidung profitieren können, ist fraglich, für andere Betroffene gibt es aber zumindest ein wenig Hoffnung.
Zumindest muss eine auf wirtschaftlichen Interessen basierende Kündigung in Zukunft besser begründet sein als im vorliegenden Fall. Das wird voraussichtlich aber nur die Kreativität der Eigentümer beflügeln, sich neue Argumente auszudenken, warum Mieter in jedem Fall schlechter für den Profit sind als Büroräume, Geschäfte oder Kanzleien.
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