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Strafe für Diskriminierung an der Diskotür

Thüringer Landtag beschließt Änderung des Landesgaststättengesetzes / Bis zu 10.000 Euro Strafe vorgesehen

  • Lesedauer: 1 Min.

Menschen mit Migrationshintergrund wird oftmals der Zugang zu Diskotheken verwehrt. Zumindest in Thüringen soll diese Praxis der Türsteher der Vergangenheit angehören. Wer Diskobesucher wegen ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit benachteiligt, muss in Zukunft mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen. Das hat der Landtag im Freistaat beschlossen.

Das rot-rot-grüne Kabinett in Erfurt hatte die Änderung des Landesgaststättengesetzes bereits im März dieses Jahre in die Wege geleitet. »Solche Formen der Diskriminierung sind für die Betroffenen entwürdigend und mit der Idee einer toleranten, freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar«, erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) damals. Die Regelung solle »ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit auch im alltäglichen Lebensumfeld sein«.

Die Grüne Jugend Thüringen hält den Landtagsbeschluss indes für richtig. Sprecherin Laura Wahl erklärte, es gehöre in dem Freistaat zum Alltag, dass Menschen mit vermeintlichem Migrationshintgergrund von Türstehern abgewiesen würden. nd

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