Aus die Mauss

Personalie

  • Florian Brand
  • Lesedauer: 2 Min.

Jahrzehntelang soll er in geheimer Mission für die Bundesregierung unterwegs gewesen sein. Am Ende stolperte der ehemalige Geheimagent Werner Mauss über eine Steuersünder-CD, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hatte. Ins Gefängnis muss Mauss, der wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen angeklagt war, dennoch nicht. Zwei Jahre auf Bewährung, urteilten die RichterInnen am Bochumer Landgericht. Zwar zeigte sich das Gericht überzeugt davon, dass Mauss unter einem Decknamen große Vermögenswerte im Ausland versteckt und dadurch zwischen 2002 und 2011 Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte. Richter Markus van den Hövel sprach jedoch in seiner Begründung von einer »beeindruckenden Lebensleistung«, die bei der Urteilsfindung berücksichtigt wurde. Zudem wurde der Angeklagte dazu verdonnert, 200 000 Euro an karitative Organisationen zu zahlen.

Mauss stand im vergangenen Jahr im Zentrum des Skandals um illegale CDU-Parteispenden. Unter einem Tarnnahmen soll der Ex-Geheimagent über mehrere Jahre hinweg Zahlungen an die rheinland-pfälzische CDU getätigt haben. Mauss war unter anderem an der Ergreifung des mutmaßlichen RAF-Terroristen Rolf Pohle in Athen im Jahr 1976 beteiligt. Im selben Jahr hatte er außerdem an der Wiederbeschaffung des gestohlenen Kölner Domschatzes in Belgrad mitgewirkt. Auf seiner Homepage brüstet sich der selbsternannte Topagent damit, an der »Zerschlagung von mehr als einhundert kriminellen Gruppierungen und der Festnahme von ca. 2000 Personen beteiligt« gewesen zu sein.

Mauss steht im Verdacht als Agent provocateur von Staats wegen eingesetzt worden zu sein. KritikerInnen werfen ihm vor, mehrfach die Grenzen des Rechtsstaates überschritten zu haben. In den 80er Jahren war er beispielsweise an der Aufklärung mehrerer Fälle involviert. Das Landeskriminalamt Hessen hielt damals in einem Papier an den hessischen Innenminister fest, die von Mauss erzielten Eigenerfolge und deren finanzielle Folgen seien »zu wenig transparent«.

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