Polizisten bleiben undercover

Die Kennzeichnungspflicht gilt nur noch in acht Bundesländern

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 3 Min.

Dass Polizeibeamte nicht identifizierbar sind, ist ein Problem. Nicht selten kommt es bei Demonstrationen und im Umfeld von Fußballspielen zu Schwierigkeiten mit einzelnen Polizisten. Ein Schubser oder eine Beleidigung durch eingesetzte Beamte kommen nicht selten vor. Menschen, die den Polizisten in solchen Situationen gegenüberstehen, haben in solchen Fällen oft das Nachsehen. Sie können die Polizisten nicht erkennen. Bei solchen Einsätzen werden in der Regel Bereitschaftspolizisten eingesetzt. Sie tragen Einsatzanzüge und unter ihrem Helm oft genug Sturmhauben. Wer sich also im Nachhinein beschweren oder eine Anzeige gegen Polizisten stellen möchte, der kann nicht einmal eine grobe Beschreibung liefern. Ein wenig Abhilfe in solchen Situationen schafft die Kennzeichnungspflicht, die es in acht Bundesländern gibt. Dort, wo es sie gibt, bedeutet das in der Regel, dass Polizisten auf dem Rücken ihrer Uniform eine mehrstellige Nummer haben, die sie individuell identifizierbar macht.

In Nordrhein-Westfalen wurde diese Kennzeichnung, die es in dem Bundesland erst seit Januar gab, am Mittwoch von CDU und FDP abgeschafft. Im Landtag stimmte auch die AfD mit den Regierungsparteien. Die CDU hält die Kennzeichnung für ein »grünes Ideologieprojekt, wofür es nun an Legimitation fehlt.« Durch die Kennzeichnung stehe die Polizei unter »Generalverdacht«. Die Union befürchtet außerdem, dass es zu Übergriffen auf Polizisten in ihrem Privatleben kommen könnte. Auch die vorgebliche Bürgerrechtspartei FDP schließt sich in der Frage der Kennzeichnungspflicht der Argumentation der Christdemokraten an.

Die grüne Innenpolitikerin Verena Schäffer kritisiert die Abschaffung: »CDU und FDP schaffen die Kennzeichnungspflicht ohne Not, ohne jegliche Evaluation, ohne Auseinandersetzung mit den Argumenten der Befürworterinnen und Befürworter ab. Schwarz-gelb geht es um Ideologie, nicht um Argumente.«

In Nordrhein-Westfalen wurde nun erstmals eine eingeführte Kennzeichnungspflicht wieder abgeschafft. Ganz neu ist die Debatte nicht. In den meisten Bundesländern, in denen Polizisten individuell gekennzeichnet werden, waren es Regierungen, an denen Grüne oder Linkspartei beteiligt sind, die sie eingeführt haben. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. In Berlin etwa war es der rot-schwarze Senat, der 2011 die Kennzeichnung einführte. Hier müssen die Beamten eine fünfstellige Nummer auf dem Rücken tragen. In Brandenburg geht die Kennzeichnungspflicht, die es seit 2013 gibt, sogar auf eine Initiative der CDU zurück. Die Christdemokraten plädierten damals dafür, dass die Kennzeichnung Polizeiarbeit »transparenter« und verantwortungsbewusster gestalte. In einer Analyse nach zwei Jahren heißt es, dass die Kennzeichnung als »voller Erfolg« zu sehen sei. Sie habe zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Polizei und Bürgern beigetragen. Übergriffe auf Polizeibeamte oder »willkürlich-unberechtigte Anzeigen« gegen Polizeibeamte habe es nicht gegeben.

Widerstand gegen die Einführung von Kennzeichen gibt es regelmäßig aus den Reihen von Polizeigewerkschaften und Personalräten. In Brandenburg wurde, erfolglos, gegen die Kennzeichnungspflicht geklagt. In NRW musste sie in das Polizeigesetz aufgenommen werden, da ein Erlass am Personalrat scheiterte. In Hamburg ist eine Kennzeichnung schon seit Jahren geplant. Die dortige Landesregierung will sie allerdings nicht ohne die Zustimmung der polizeilichen Interessenvertreter durchsetzen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sieht die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht in NRW mit Sorge: »Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht in NRW ist ein gravierender Rückschritt für eine moderne, transparente Polizeiarbeit«, sagt Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland. »Eine polizeiliche Kennzeichnung ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, die in vielen Ländern weltweit Praxis ist.«

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