Fünf Gründe, warum Tunesien, Algerien und Marokko keine sicheren Herkunftsstaaten sind

Die Union will leichter in den Maghreb abschieben können - erste Grüne lehnen dies ab. Zurecht.

  • Fabian Köhler
  • Lesedauer: 4 Min.

CDU und CSU wollen, dass die geplante Jamaika-Koalition die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter lehnte dies am Donnerstag im ZDF-»Morgenmagazin« deutlich ab. Abzuwarten bleibt, wer sich durchsetzen wird.

Tatsächlich geht es der Union bei der geplanten Einstufung weniger um ein menschenrechtliches Update zur Situation in Marokko, Tunesien und Algerien. Stattdessen machen Regierungsvertreter keinen Hehl daraus, dass die Abweisung und Abschiebung von Geflüchteten die eigentliche Motivation ist. Mit dem Grundgesetz wäre eine solche Entscheidung aber sehr wahrscheinlich nicht zu vereinen. Denn dieses erlaubt eine solche Einstufung nur dann, wenn dort keine »unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet«. Hier sind fünf Gründe, warum das in Tunesien, Marokko und Algerien nicht zutrifft:

1. Protesten wird mit Gewalt begegnet

Tunesien als Ursprungsland des Arabischen Frühlings gilt in Sachen Versammlungsfreiheit als Vorbild in der arabischen Welt. Das Versprechen auf »fundamentale Freiheiten«, das die neue Verfassung den Bürgern des Landes gemacht hat, ist aber längst noch nicht eingelöst. Mehrmals lösten im vergangenen Jahr Sicherheitskräfte Demonstrationen im Land mit massiver Gewalt auf. Noch schlimmer ist die Situation in Marokko: Zwar versichern die Herrscher auch hier immer wieder, aus dem Arabischen Frühling gelernt zu haben. Monarchiegegner oder Aktivisten, die sich für die Unabhängigkeit der Westsahara einsetzen, werden dennoch regelmäßig von öffentlichen Plätzen vertrieben. Ähnlich sieht die Situation in Algerien aus: 2014 lösten Sicherheitskräfte die Protestbewegung »Barakat« brutal auf. In der Hauptstadt Algier sind Demonstrationen gleich ganz verboten.

2. In allen drei Staaten wird gefoltert

Die gute Nachricht zuerst: Die jüngste Justizreform hat in Tunesien auch Häftlingen zu mehr Rechten verschafft. Inhaftierte haben nun zum Beispiel das Recht auf einen Anwalt. Gefoltert wird laut Menschenrechtsorganisationen trotzdem. Vor allem infolge der Anti-Terrorgesetze hätten sich Fälle von Folter wie Waterboarding wieder erhöht, berichtet Amnesty International. Internationale Aufmerksamkeit erregte der Tod von Mohamed Ali Snoussi. Polizisten verprügelten den 32-Jährigen am 24. September 2014 auf offenen Straße und verhafteten ihn anschließend. Neun Tage später starb er – wahrscheinlich an den Folgen der Folter, die er in Haft erleiden musste. Trotz gegenteiliger Bekundungen wird auch in Marokko weiter gefoltert. Ein Bericht von Amnesty International vom Mai 2015 dokumentierte 173 solcher Fälle. Und in Algerien berichteten Häftlinge in der Vergangenheit immer wieder durch Folter durch den Geheimdienst DRS.

3. Schwule und Lesben werden kriminalisiert

In Tunesien, Algerien und Marokko ist Homosexualität laut Gesetz strafbar. Schwule und Lesben drohen in allen drei Ländern Gefängnisstrafen. Nicht nur theoretisch: In Tunesien drohten Polizisten kürzlich einer lesbischen Frau mit der Inhaftierung wegen ihrer Sexualität, als diese einen Überfall zur Anzeige bringen wollte. Amnesty International berichtet im vergangenen Jahr von fünf Männern, die in Marokko wegen gleichgeschlechtlichen Sex zu Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt wurden. Im März dieses Jahres sorgte außerdem ein Internetvideo für aufsehen, dass zeigte, wie eine Gruppe von Männer ein schwules Paar in ihrer Wohnung überfiel und verprügelte. Kurz darauf verurteilte ein Gericht die Beteiligten: eines der schwulen Opfer zu vier Monaten Haft wegen »unnatürlicher Handlungen zwischen Personen des gleichen Geschlechts« und die Angreifer zu zwei Monaten auf Bewährung.

4. Journalisten werden verfolgt

Seit dem Arabischen Frühling hat sich auch in der tunesischen Medienlandschaft vieles zum Besseren gewendet. Leider nicht alles. Noch immer sei Drohungen und Gewalt gegen Journalisten an der Tagesordnung, berichtet Reporter ohne Grenzen. Kritik an Amtsträgern wird mit Gesetzen aus der Zeit des alten Regimes begegnet. Auch in Algerien werden Journalisten, die kritisch über die Regierung berichten, verfolgt. Der regierungskritische Fernsehsender Al Atlas-TV musste im März 2014 sein Programm einstellen. Drei Monate später wurde ein Reporter zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er hatte mit seiner Kamera plündernde Polizisten dokumentiert. In Marokko werde Kritik am König als »Angriff auf die heiligen Werte der Nation« mit Gefängnis bestraft, berichtet Reporter ohne Grenzen. Unliebsamen Journalisten würden außerdem oft Drogendelikte untergeschoben.

5. Vergewaltigte Frauen bleiben oft schutzlos

Die tunesische Variante des Arabischen Frühlings galt vielen auch als Revolution der Frau. Und tatsächlich ist die neue tunesische Verfassung in Sachen Gleichstellung von Mann und Frau einmalig in der islamischen Welt. Doch trotz vieler Verbesserungen gibt es für weibliche Opfer von Gewalt in einigen Fällen immer noch keinen staatlichen Schutz: So können Vergewaltiger von Frauen, die jünger sind als 20 Jahre, in Algerien noch immer straffrei davon kommen, wenn sie ihr Opfer nach der Tat heiraten. Ein ähnliches Gesetz findet sich auch im tunesischen Strafgesetzbuch, wurde jedoch im Juli 2017 vom Parlament aufgehoben. Noch bis 2018 ist es in Kraft. In Marokko wurde das Gesetz, das die Ehe als eine Art Wiedergutmachung bei Vergewaltigung vorsah, im Jahr 2014 nach dem Selbstmord eines Opfers abgeschafft.

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