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Ex-AfD-Politiker muss wieder vor Gericht
Verfahren wegen Volksverhetzung gegen den Schweriner Parlamentarier soll »zeitnah« beginnen
Rostock. Der für die AfD in den Schweriner Landtag gewählte Abgeordnete Holger Arppe wird sich erneut wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten müssen. Das Landgericht Rostock werde voraussichtlich »zeitnah« einen Termin anberaumen, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Zuvor hatte der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns am Donnerstag mit den Stimmen aller fünf vertretenen Fraktionen die Immunität Arppes aufgehoben.
Der inzwischen fraktionslose Arppe war bei der Sitzung nicht anwesend. Die Aufhebung der Immunität macht den Weg frei für die Berufungsverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rostock, das Arppe selbst anfocht. Er war 2015 wegen Volksverhetzung zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er in einem Internetpost die britischen Inseln als einen Ort bezeichnet hatte, wo Muslime aus der Europäischen Union in Quarantäne gesteckt werden könnten.
Die Staatsanwaltschaft Rostock überprüft unterdessen Ausdrucke von Chatverläufen, an denen Arppe in sogenannten geschlossenen Gruppen teilgenommen haben soll. Darin soll er unter anderem nach Berichten des Norddeutschen Rundfunks gewaltverherrlichende und kinderpornografische Äußerungen getätigt haben.
Es werde geprüft, ob es Anhaltspunkte für eine Straftat gebe, sagte ein Sprecher der Behörde. Es seien noch keine Strafermittlungen eingeleitet worden. Die Internetchats Arppes stammen aus der Zeit vor seiner Wahl in den Landtag im September 2016. Der Sprecher betonte, dass sie nicht der Grund für die Immunitätsaufhebung waren.
Arppe war nach der Veröffentlichung von Ausschnitten der umstrittenen Chatverläufe aus der Fraktion aus- und von seinen Parteiämtern zurückgetreten. Nach Angaben eines Fraktionssprechers leitete die AfD ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein. Arppe ist weiterhin Mitglied der Rostocker Bürgerschaft. dpa/nd
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