Madrid entmachtet katalanische Regierung

Spanisches Kabinett beschloss nach Artikel 155 vorzugehen, um Unabhängigkeitsbestrebungen zu stoppen

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Madrid. Die spanische Regierung hat angesichts der Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens die Entmachtung der dortigen Regionalregierung eingeleitet und Neuwahlen angekündigt. Spaniens Regierungschef Mariano Rajoy rief den Senat am Samstag nach einer Krisensitzung des Kabinetts in Madrid auf, die Befugnisse der katalanischen Regionalregierung von Carles Puigdemont auszusetzen. Binnen sechs Monaten sollten Neuwahlen in Katalonien stattfinden, sagte er. Die für das Wochenende geplanten Protestaktionen dürften damit neue Nahrung bekommen.

Die Nachrichten-Webseite eldiario.es hatte bereits am Freitag berichtet, Rajoys rechtskonservative Volkspartei (PP) und die oppositionellen Sozialisten (PSOE) hätten sich bereits darauf verständigt, dass die vorgezogene Regionalwahl in Katalonien im Januar stattfinden solle.

Rajoy und seine Minister berieten am Samstag bei einer Sondersitzung wegen des umstrittenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien von Anfang Oktober über Zwangsmaßnahmen gegen die Regionalregierung in Barcelona. Sie entschieden sich schließlich für die Anwendung von Artikel 155 der spanischen Verfassung.

Dieser sieht das Aussetzen der Autonomierechte einer Autonomen Gemeinschaft in Spanien wie etwa Katalonien vor, wenn diese ihre von der Verfassung oder anderen Gesetzen auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt »oder so handelt, dass ihr Verhalten einen schweren Verstoß gegen die allgemeinen Interessen Spaniens darstellt«. Es ist das erste Mal, dass dieser Verfassungsartikel Anwendung findet.

In Katalonien war am 1. Oktober trotz Verbots ein Unabhängigkeitsreferendum abgehalten worden. 90 Prozent stimmten für die Loslösung von Spanien, allerdings nahmen nur 43 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung teil. Das gewaltsame Vorgehen der spanischen Polizei gegen die Teilnehmer hatte die Gräben zwischen Katalonien und der Zentralregierung weiter vertieft. AFP/nd

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