Jobcenter übernimmt Brillenreparaturen

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Kassel. Hartz-IV-Bezieher können sich die Kosten für eine Brillenreparatur vom Jobcenter erstatten lassen. Die Kosten stellen einen Sonderbedarf dar, der nicht im Regelbedarf enthalten ist, entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Geklagt hatte ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger aus Niedersachsen. Seinen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Reparatur seiner Brille hatte das Jobcenter abgelehnt. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verurteilten die Behörde zur Kostenerstattung von 66 Euro. epd/nd

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