Straßburg: Italien folterte Demonstranten

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte fordert Entschädigungszahlungen für 15 Genua-Häftlinge

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Handlungen von italienischen Polizisten gegenüber inhaftierten Demonstranten in der »Bolzaneto«-Kaserne während des G8-Gipfels in Genua 2001 als »Folter« bezeichnet. »Die öffentlichen Autoritäten behandelten die Beschwerdeführer wie Objekte«, erklärten die Richter laut italienischen Medien bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. »Grundlegende Rechte« der Festgenommenen wären aufgehoben gewesen. Die gesamte Befehlskette habe ihre Aufsichtspflicht verletzt - »Bolzaneto« sei »Folter« gewesen.

Straßburg erkannte insgesamt 15 Kläger aus acht verschiedenen Ländern als Folteropfer an. Sie alle waren zwischen dem 20. und dem 22. Juli 2001 in der Gefangenensammelstelle in dem Ort Bolzaneto untergebracht.

Nach Zeugenaussagen von 48 der insgesamt rund 250 Inhaftierten hätte die Polizei sie in der Kaserne geschlagen, getreten, erniedrigt, sexuell genötigt sowie ihnen den Kontakt zu Anwälten verweigert. Betroffene berichteten, dass sie sich vor dem anderen Geschlecht ausziehen mussten, andere habe man gezwungen, faschistische Lieder zu singen. Ebenso wären Schlafentzug, die Verweigerung von Toilettenbesuchen sowie erzwungenes stundenlanges Stehen gegen die Inhaftierten eingesetzt worden. Auch das medizinische Personal sei laut den Schilderungen an den Misshandlungen beteiligt gewesen. »Es handelte sich um ein faschistisches Lager«, sagte Jens Hermann, ein betroffener ehemaliger Aktivist, gegenüber »nd«.

Den 15 anerkannten Folteropfern müsse Rom nun Entschädigungszahlungen zwischen 10 000 und 85 000 Euro für »immaterielle Schäden« leisten, erklärten die Richter. Wann diese ausgezahlt werden können, ist ungewiss. Laut Hermann hat Italien gegen die ihm zustehenden Entschädigungszahlungen Einspruch eingelegt. »Ein später Erfolg« sei es dennoch.

Straßburg äußerte in seinem Urteil harsche Kritik an den italienischen Behörden. »Kein Polizist verbrachte einen Tag im Gefängnis«, hieß es. Dies habe vor allem zwei Ursachen gehabt: Zum einen wäre es nicht möglich gewesen, verdächtige Polizisten zu identifizieren, da diese keine Kennzeichen getragen hätten. Der zweite Faktor betreffe eine »strukturelle Lücke« in der italienischen Rechtsordnung: »Folter« wurde als Rechtsverstoß erst im Juli diesen Jahres aufgenommen.

Nach sich jahrelang hinziehenden Verhandlungen verurteilte ein italienisches Gericht 2008 insgesamt 15 Polizisten des »Bolzaneto«-Gefängnisses zu Haftstrafen. Keiner der Beamten musste aufgrund einer zu dem Zeitpunkt eingetretenen Verjährung der Straftaten die Haft antreten.

Schon im Juni hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Razzia italienischer Polizisten gegen Demonstranten in der »Diaz-Pertini«-Schule in Genua 2001 als »Folter« bezeichnet.

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