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Eindeutig uneindeutig
Vor Gericht errangen Intersexuelle einen Erfolg, gesellschaftlich bleibt noch einiges zu tun
In der griechischen Mythologie ging es zuweilen recht brutal zu. Als sich Hermaphroditos, der Sohn von Hermes und Aphrodite, von der Nymphe Salmakis bedrängt sah und sich gegen ihr Liebeswerben zur Wehr setzte, umschlang diese den in einem Teich badenden nackten Jüngling heftig und beschwor dessen Elterngötter, etwas zu unternehmen, damit sie sich nie wieder von ihm trennen müsste. Und schon war es passiert, Hermaphroditos verschmolz mit der übergriffigen Schönheit. Plötzlich schwollen seine Brüste, er bekam gleichzeitig Hoden und eine weibliche Stimme gesellte sich zu männlichen Körperkräften. Glaubt man dem Dichter Ovid, soll er ob dieser Wandlung zumindest skeptisch gewesen sein und von den nymphenfreundlichen Erzeugern auch etwas verlangt haben: Wer jemals in diesen Teich steigen würde, sollte ebenfalls zu einem Zwischenwesen werden wie er. Kein Mann, keine Frau. Was ebenfalls prompt geschah. Hermaphroditos wollte nicht der einzige Zwitter, oder wie man heute sagt Intersexuelle, sein. Er ist es wohl auch nie gewesen.
Genaue Zahlen über die Anzahl der Betroffenen sind nicht bekannt. Derzeit geht man der Nachrichtenagentur dpa zufolge von 80 000 aus. Darunter sind vermutlich überwiegend Personen, die sich beiderlei Geschlechtern zugehörig fühlen, sowie Menschen mit eindeutigem Geschlecht, die sich nach dem jeweils anderen sehnen und dies unter Umständen auch operativ herbeiführen, die Transsexuellen. Für intersexuelle Personen, die mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen geboren werden, schwanken die Angaben so stark, dass man allenfalls von mehreren Tausend sprechen kann. In der Vergangenheit waren sie meistens unmittelbar nach der Geburt operiert worden. Wie in vielen anderen Lebenssituationen erwartet eine Mehrheitsgesellschaft wie die unsere gerade in einem so diffizilen Lebensbereich Eindeutigkeit. Mit einem Zwischenwesen fällt der Umgang schwer, wenn es sich nicht gerade um eine Bühnenfigur wie Conchita Wurst handelt, ein Fraumann oder eine Mannfrau, jedenfalls eine Person, in der sich die Geschlechter vermischen wie einst bei Hermaphroditos, und die ganz und gar vordergründig für eine Akzeptanz jeglichen Andersseins wirbt. Ihr wird applaudiert, während einem Wesen mit Bart und Brüsten im Alltag weniger Begeisterung zuteil werden dürfte. Das fängt schon mit der Frage an, auf welche öffentliche Toilette es gehen kann, soll oder muss.
Richard Köhler vom Transgender Europe Netzwerk (TGEU) ist hocherfreut über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dienstag dieser Woche, das dem Gesetzgeber aufgetragen hat, die gesellschaftlichen Bedingungen für alle Menschen mit einem Geschlechtsverständnis außerhalb von Mann und Frau gerecht zu gestalten. Er meint, Veränderungen kämen in kleinen Schritten und sieht in der Gesellschaft »einen Hunger nach Gerechtigkeit«. Darüber hinaus befördere ein positives Gesetz diese Entwicklung. In der TGEU-Stellungnahme heißt es: »Wir begrüßen dieses bahnbrechende Urteil als ein Signal der Hoffnung für all jene Menschen in Deutschland und Europa, die sich außerhalb der geschlechtlichen Normen befinden.« Es gebe mehr als zwei Geschlechter. Für Richard Köhler sind transgeschlechtliche und intersexuelle Menschen in vielen Lebensbereichen wie beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt oder auch in der Familie benachteiligt. Darüber hinaus sind sie häufig sexueller oder auch institutioneller Gewalt ausgesetzt, wenn sie beispielsweise in sämtlichen Fragebögen oder auch nur beim Kauf eines Zugtickets zwischen Herr oder Frau entscheiden müssten. Warum werde das Geschlecht überhaupt abgefragt und zwangsweise erfasst, fragt Köhler. Bei Ethnien oder Religionen geschehe das nicht.
Der Umgang mit der Erfassung des Geschlechtes oder auch deren Abschaffung ist nur eine von vielen Aufgaben, die innerhalb des nächsten Jahres gelöst werden müssen. Im Bundesfamilienministerium ist man darauf vorbereitet, die ehemalige Ressortchefin Manuela Schwesig hatte ein juristisches Gutachten bei den Fachleuten der Berliner Humboldt-Universität vorbereiten lassen. »Mittlerweile ist anerkannt, dass nur der Mensch selbst seine Geschlechtsidentität kennt. Es gibt nicht nur zwei klar voneinander abgegrenzte Geschlechter, sondern ein breites Spektrum von Identitäten. Außerdem gibt es Menschen, deren körperliche Merkmale nicht der Geschlechtsidentität entsprechen«, schreibt Schwesig zur Begründung, das »Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz)« aus dem Jahr 1980 grundlegend zu reformieren. Dazu gehört die Abschaffung diskriminierender Begutachtungsverfahren für eine Änderung des Vornamens oder einfach mehr Aufklärung. Diese ist etwa nötig für Lehrer und Schulleiter, die trans- oder intersexuelle Kinder zwingen, in die für sie ungeeignete Toilette zu gehen oder sie von bestimmten Sportarten ausschließen. Auch bei der medizinischen Versorgung dieser Menschen sehen die Gutachter Defizite, die sich durch eine Erweiterung des Erkenntnisstandes verhindern ließen.
In gewissem Sinne gilt das auch für die Exekutive dieses Landes, denn trotz intensiver Vorbereitungen war erst ein achtes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit einem konkreten Datum der Erledigung notwendig, um die Fachpolitiker endgültig in die Spur zu bringen. Noch wissen wir nicht, wer im Bundesfamilienministerium demnächst weiter an dieser Aufgabe schafft. Doch ein Zurück hinter dieses Urteil wird nicht möglich sein.
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