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Fabio V. kann laut Gericht freikommen
18-jährige G20-Aktivist muss 10.000 Euro Kaution hinterlegen / Freilassung wohl erst am Montag
Neue Wende im juristischen Tauziehen im Fall des G20-Aktivisten Fabio V. Wie das zuständige Hamburger Landesgericht am Freitag in einer Mitteilung erklärte, kann der 18-Jährige unter bestimmten Bedingungen nach mehr als vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Fabio V. müsse dafür im wesentlichen zwei Auflagen erfüllen: Zum Einen muss er eine Kaution in Höhe von 10.000 Euro hinterlegen, die allerdings durch ihn selbst und nicht »von dritter Seite« bezahlt werden darf. Zum Anderen muss der Fabrikarbeiter aus dem norditalienischen Dorf Belluno einen in Hamburg ansässigen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten benennen, über den der weitere Kontakt mit der Justiz besteht. Diese Aufgabe kann beispielsweise Fabios Anwältin übernehmen.
Für die Staatsanwaltschaft stellt die Entscheidung eine juristische Niederlage dar. Diese hatte gegen die Verschonungsentscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona Beschwerde eingelegt. Unterstützer des linken Aktivisten rechneten nicht mehr damit, dass Fabio V. die genannten Auflagen noch im Verlauf des Freitag erfüllen werde und deshalb noch bis Montag im Jugendgefängnis auf der Elbinsel Hahnöfersand bleiben muss.
Die eigentliche Hauptverhandlung soll am 27. November fortgesetzt werden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Fabio V. beziehen sich auf eine gesprengte Demonstration: Am Morgen des 7. Juli bewegte sich eine Gruppe mit rund 200 Teilnehmern vom Hamburger Volkspark Richtung Innenstadt. In der Industriestraße »Rondenbarg« trafen die teilweise vermummten Aktivisten auf Polizeieinheiten. Die Beamten zerschlugen in wenigen Sekunden mit Wasserwerfern die Ansammlung, einzelne wenige Gegenstände flogen in Richtung Polizisten.
Das Ausmaß und der Verlauf der Auseinandersetzungen sind seitdem umstritten, ein kurzes Polizeivideo wird unterschiedlich gedeutet. Die Beamten selbst sprechen von »schwersten Ausschreitungen« und »massivem Bewurf«, einige Journalisten sehen keinen bis kaum Bewurf. Der Professor Rafael Behr der Akademie der Polizei Hamburg erklärte gegenüber der Sendung »Panorama«, dass auf dem Video nichts Überraschendes sei, »weder auf Polizei- noch auf Demonstrantenseite«.
Die Staatsanwaltschaft wirft V. als Teilnehmer dieser Demonstration schweren Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Beamte vor. Bisher konnte sich jedoch keiner der Zeugen an den Italiener erinnern, eine individuelle Tat wurde ihm nicht nachgewiesen. Der Verdächtige habe aber »psychische Beihilfe« für Steinewerfer geleistet.
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