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  • Nach dem Urteil zu Intersexualität

Gegen die Zwangsvagina

In Berlin diskutierten Jurist*innen und Betroffene über weitere Schritte nach dem Karlsruher Richterspruch - und fordern ein Ende der Geschlechtsanpassungen bei Kindern

  • Elsa Koester
  • Lesedauer: 5 Min.

Friederike Wapler hatte sich gerade nichtsahnend in das Internet des ICE eingeloggt, als sie vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Intergeschlechtlichkeit erfuhr. Dass dieses Urteil bevor stand, wusste die Juristin natürlich, hatte sie die Klage doch mit eingereicht. Dass es gefällt wurde, erfuhr sie jedoch erst von dem roten Balken, der auf ihrem Laptop auf tagesschau.de plötzlich erschien: Eilmeldung. Menschen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, ein eigenes Geschlecht eintragen zu lassen, das nicht »männlich« oder »weiblich« heißt: eine »dritte Option«. »Ich starrte auf den Balken, – und schloss dann erstmal die Augen, bevor ich nachsah, wie das Gericht geurteilt hatte«, erzählt Wapler, »ich wurde davon völlig überrascht. Jetzt geht es darum, wie die neue Gesetzesvorgabe konkret gefüllt wird.«

Diese Frage stellt sich Wapler nicht alleine. Auf Einladung der »Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte« haben sich am Montag neben ihr rund 60 Menschen versammelt, die sich mit Intergeschlechtlichkeit auseinandersetzen: Betroffene, Jurist*innen, Menschenrechtler*innen, Akademiker*innen. Auch sie wirkten vor allem: überrascht. Darüber, dass das Urteil so positiv für die Rechte von Intergeschlechtlichen ausfiel. Und auch darüber, dass die mediale Berichterstattung so wohlwollend war. Dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, den Eintrag »männlich« oder »weiblich« völlig im Personenstandsrecht abzuschaffen – oder zumindest die Option »divers« einzuführen. Wie aber geht es nun weiter? Das werde Wapler seither auch von Journalist*innen gefragt. »Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, bis Ende 2018 einen Vorschlag zu machen«, sagte die Juristin der Universität Mainz.

Die Jurist*innen freuten sich vor allem darauf, die Folgen einer »dritten Option« für Geschlechter im Recht auszuloten. »Das birgt für uns die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen«, meinte Wapler: »Wie offen wird eine dritte Option formuliert?« Die Idee dahinter: Vielleicht öffnet die Registrierung eines Geschlechts jenseits von männlich oder weiblich auch Spielräume für Transsexuelle – ja, vielleicht bietet das Urteil gar Anlass für eine gründliche Rechtsdiskussion über Geschlecht an sich. »Es bleibt dem Gesetzgeber unbenommen, auf den Geschlechtseintrag zu verzichten«, zitiert Anna Katharina Mangold, Leiterin der Law Clinic, aus dem Urteil, »das ist eine unglaubliche Chance!«

Mit ganz anderen Interessen nahmen die Mitglieder des »Vereins für intersexuelle Menschen« an der Diskussion teil. »Körperliche Unversehrtheit muss jetzt das Ziel Nummer eins sein«, insistiert Lucie Veith, Vorsitzendes des Vereins. Was sie damit meint: »Operationen von Frischgeborenen und Kindern müssen schnellstmöglich verboten werden.« Bislang ist es üblich, dass Babys, deren Geschlecht von den Ärzt*innen nach den herrschenden Kategorien nicht eindeutig dem Männlichen oder Weiblichen zugeordnet werden kann, operiert werden – sie werden einem der zwei anerkannten Geschlechter »angepasst«.

Was das konkret bedeutet, führte die Juristin Theresa Richarz aus, gemeinsam mit Franziska Brachthäuser Mitorganisatorin der Veranstaltung. In der Mehrzahl seien diese Operationen feminisierend, die Genitalien würden also dem Ideal eines weiblichen Geschlechts angepasst - »nach dem Motto: es ist leichter ein Loch zu graben, als einen Stab aufzubauen«. In der Praxis wird eine große Klitoris kleiner geschnitten, ein Scheidenkanal wird chirurgisch geöffnet und dann Schritt für Schritt geweitet, indem »Phantome« mit zunehmender Größe eingeführt werden, vom Kleinkindalter an bis zum Auswachsen, eine ständige Ausdehnung. Ziel des Eingriffs ist es, später beim Geschlechtsverkehr eine Penetration zu ermöglichen. Die Anpassung an ein männliches Geschlecht hingegen hat das Urinieren im Stehen zum Ziel. Diese schmerzhaften Eingriffe werden im Schattenbericht der Anti-Folter-Kommission 2011 aufgeführt.

»Das Problem an der Geschichte: Diese Operationen sind ein lukratives Geschäftsmodell für Ärzte und Kliniken«, ergänzte Wapler. Da zudem die Eierstöcke oder die Hoden entfernt werden, müssen die Betroffenen zur Geschlechteranpassung Hormone nehmen – ihr Leben lang. »Auch ein lukratives Geschäft, für die Pharmaindustrie«, warf Maxi ein, selbst intergeschlechtlich.

Die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot von Geschlechteroperationen an Kindern stand schnell im Mittelpunkt der Veranstaltung. Denn was haben Intergeschlechtliche von der Möglichkeit einer »dritten Option«, wenn diese von Ärzt*innen und Eltern nicht genutzt wird? »Nur vier Prozent der Intergeschlechtlichen wurden seit 2013 ohne Geschlecht eingetragen«, berichtete die Juristin Franziska Brachthäuser. Damals wurde die Möglichkeit eingeräumt, weder männlich noch weiblich einzutragen, ein Gesetz, das jetzt kassiert wurde. Die anderen 96 Prozent wurden zugeordnet – und die meisten von ihnen den schmerzhaften Operationen unterzogen.

Rechtliche Grundlage für diese Eingriffe ist das Einverständnis der Eltern, nach deren Aufklärung. »Ich kenne nicht eine Einwilligung, die den Wert hätte, als freie informierte Einwilligung gesehen zu werden«, kommentierte Lucie Veith diese Regelung. Viele der Geschlechter-Operationen zögen eine Sterilisation nach sich, also müsse das Sterilisationsverbot wirksam werden: Wenn sie nicht medizinisch indiziert seien, dann müssten die Operationen verboten werden - zum Schutz der Kinderrechte.

Die Teilnehmer*innen waren sich einig: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei ein »veritabler Meilenstein«. Die dritte Option könne jedoch nur gefüllt werden, so die Juristin Richarz, »wenn intergeschlechtliche Körper lebbar sind, wenn eigene Identitätsbildung möglich ist und medizinische Eingriffe nicht länger der Standard bleiben.« Wie schwierig es derzeit für Intergeschlechtliche ist, ihre Körper und Identitäten zu leben, machte Maxi vom Verein der intersexuellen Menschen deutlich. »Die Toilettenfrage ist für mich sehr real«, sagte Maxi, als sich einige Teilnehmer*innen darüber beschwerten, dass die Hauptfrage der Presse die nach einer dritten Toilette sei. »Ich werde diskriminiert, wenn ich in eine Frauen- oder eine Männertoilette gehe, oder in eine Umkleide. Es passiert nicht selten, dass mich die Frauen aus der Umkleide werfen wollen. Dabei sehe ich nackt eher aus wie eine Frau. Aber von meinem Auftreten und meiner Stimme her ordnen mich viele als Mann ein.« Darum gehe es im Kampf der Intergeschlechtlichen: Nicht als dazwischen angesehen zu werden, nicht als Geschlecht zwischen Mann und Frau – sondern »darum, unser eigenes Geschlecht leben zu dürfen.«

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