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  • Urteil gegen Monika Haverbeck

Holocaust-Leugnerin wieder einmal zu Gefängnis verurteilt

Landgericht Detmold sieht Straftatbestand der Volksverhetzung als erwiesen an / 14 Monate Haft für Ursula Haverbeck

  • Lesedauer: 2 Min.

Detmold. Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck soll für 14 Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold sieht es laut einem Urteil von Dienstag als erwiesen an, dass die 89-Jährige sich der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Haverbeck hatte 2016 rund um den Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning in Briefen und Schriften den Völkermord an den europäischen Juden geleugnet. Mehrere Amtsgerichte hatten sie daraufhin zu Haftstrafen bis zu elf Monaten verurteilt. Dagegen war die Frau aus Vlotho bei Bielefeld in Berufung gegangen. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte kündigten an, das Oberlandesgericht Hamm als letzte Instanz für eine Überprüfung einzuschalten.

Das Gericht war mit dem Urteil unter der Forderung der Anklage geblieben. Oberstaatsanwalt Ralf Vetter hatte nach der mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag eine Haftstrafe von 18 Monaten gefordert und Haverbeck als Rassistin bezeichnet. Die drei Verteidiger der 89-Jährigen plädierten auf Freispruch.

Gegen die Frau wurden in den vergangenen Jahren deutschlandweit ähnliche Prozesse geführt. Zuletzt verhängte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin sechs Monate Haft wegen Volksverhetzung, das Landgericht im niedersächsischen Verden verurteilte sie im August - noch nicht rechtskräftig - zu zwei Jahren Haft. dpa/nd

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