Institut für Menschenrechte kritisiert Zustände in Flüchtlingsunterkünften

Lebensbedigungen der Geflüchteten ensprechen oft nicht menschenrechtlichen Standards

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Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zum Teil gravierende Missstände in Flüchtlingsunterkünften kritisiert. Für viele nach Deutschland geflüchtete Menschen sei das Leben durch mangelhafte Hygiene und fehlende Privatsphäre in Erstaufnahmeeinrichtungen gekennzeichnet, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht. Viele Flüchtlinge litten außerdem unter der Aussetzung des Familiennachzugs und hätten nur eingeschränkten Zugang zu Sprachkursen. Die Integration werde dadurch behindert, erklärte das Berliner Institut.

Ende des vergangenen Jahres haben dem Bericht zufolge rund 400.000 der in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland geflohenen Menschen in Sammelunterkünften gelebt. Viele von ihnen würden nicht ausreichend über ihre Rechte informiert. Dementsprechend selten würden Beschwerden über Missstände oder Menschenrechtsverletzungen in den Unterkünften geäußert. »Fehlende rechtliche Regelungen ermöglichen Willkür und Machtmissbrauch«, stellt Institutsdirektorin Beate Rudolf fest. »Wo es Regelungen gibt, sind diese nicht immer mit grund- und menschenrechtlichen Standards vereinbar. Aufgrund des Machtungleichgewichts zwischen Bewohnerschaft und Personal von Gemeinschaftsunterkünften müssen die Aufsichtsbehörden zudem für niedrigschwellige unabhängige Beschwerdemöglichkeiten sorgen.« Oft sei nicht klar, unter welchen Umständen der Sicherheitsdienst oder Sozialarbeitende Privaträume betreten dürften. Teilweise gäbe es pauschale Übernachtungsverbote auch für Familienangehörige.

Besonders Flüchtlinge mit Behinderung stellten eine »bislang zu wenig beachtete Gruppe der Schutzsuchenden« dar. »Wir kritisieren, dass es nach wie vor keine Verfahren zur systematischen Identifikation besonders schutzbedürftiger Menschen gibt«, sagt Rudolf. »Das bedeutet, dass Beeinträchtigungen nicht systematisch als solche erkannt werden und demzufolge keine bedarfsgerechte Versorgung stattfindet.« Studien hätten gezeigt, dass zwischen 16 und 55 Prozent aller in Deutschland ankommenden Flüchtlinge traumatisiert seien. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch psychosoziale Beeinträchtigungen einschließt, zählten sie damit zur Gruppe der Menschen mit Behinderung.

»In der Unterbringung werden die besonderen Bedarfe von Geflüchteten mit Behinderung kaum berücksichtigt«, kritisierte das Institut. Für barrierefreie und behindertengerechte Einrichtungen gebe es lange Wartezeiten. Darüber hinaus seien viele Unterkünfte so isoliert, dass die angemessene Versorgung nicht gegeben sei. Diese Umstände wirken sich dem Bericht zufolge »drastisch« auf die Lebenssituation der Betroffenen aus. »Es ist nicht sichergestellt, dass geflüchtete Menschen mit Behinderungen nach dem geltenden Asylbewerberleistungsgesetz angemessen medizinisch versorgt werden«, so Rudolf. Agenturen/nd

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