- Wirtschaft und Umwelt
- Mietpreisbremse
Gericht kippt Verordnung zur Mietpreisbremse in Bayern
Mieterverein: Urteil wird Signalwirkung haben
München. Das Münchner Landgericht hat am Mittwoch die bayerische Mietpreisbremse in ihrer ursprünglichen Form gekippt. Die von der Staatsregierung im Sommer 2015 erlassene Mietpreisbremsenverordnung sei nicht ausreichend nachvollziehbar gewesen, urteilte ein Richter.
Gilt - wie in München - die Mietpreisbremse, dürfen die Preise bei Wiedervermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zwei Mieter aus der Münchner Innenstadt hatten deswegen versucht, von ihrer Vermieterin Auskunft über die Miete ihrer Vorgänger einzuklagen.
Vor dem Münchner Amtsgericht waren die Kläger damit im Juni 2017 gescheitert, weil das Gericht die Mitpreisbremsenverordnung für unrechtmäßig hielt. Dieses Urteil ist nun vom Landgericht bestätigt worden.
Das Urteil ist rechtskräftig. Nach Auskunft des Justizministeriums handelt es sich um das erste Berufungsurteil dieser Art in Bayern. Zwar hat es nur für die beiden Parteien des Rechtsstreits Bedeutung, wie Pressesprecher Uwe Habereder vom Landgericht erklärte. Allerdings könnte es eine Signalwirkung für weitere Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern haben.
»Zwar ist jedes Gericht frei, die Wirksamkeit der Verordnung anders zu beurteilen, aber das Urteil dürfte eine Vorreiterrolle für ganz Bayern haben«, hieß es vom bayerischen Landesverband des Deutschen Mieterbunds. »Die Mieter, die auf der Grundlage dieser Verordnung noch laufende Verfahren zur Mietpreisbremse haben, werden verlieren«, sagte Volker Rastätter, Geschäftsführer des Münchner Mietervereins.
Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sie Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen. In Bayern sind das 138 Gemeinden. Es sei aber nicht nachvollziehbar gewesen, warum in diesen Gebieten die Mietpreisbremse gilt, urteilte das Gericht.
Die Staatsregierung hat die Mietpreisbremsenverordnung im Juli überarbeitet und eine »ergänzende Begründung« nachgelegt. Darin wird nicht nur erklärt, welche Kriterien eine Mietpreisbremse rechtfertigen - etwa die Prognose der Bevölkerungsentwicklung und die Bautätigkeit -, sondern auch, wie schwer die einzelnen Kriterien gewichtet werden.
Zusätzlich möchte das Justizministerium die Daten, die in diese Beurteilung einfließen, neu erheben lassen. »Es ist völlig klar: Unsere Mieterinnen und Mieter brauchen Rechtssicherheit«, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU). »In diesem Rahmen lassen wir eine neue Datenbasis - anders als bei der bisherigen Verordnung, die auf Grundlage von Daten des Landesamtes für Statistik erstellt worden war - durch einen externen Gutachter erheben.« Momentan liefen dafür die Ausschreibungen.
Ob die aktuelle Begründung zur Mietpreisbremse wirksam ist, hat das Gericht nicht entschieden. Nach Ansicht des Mietervereins ist das allerdings fraglich: »Wir werden wieder einen Musterprozess führen müssen«, sagte Rastätter. »Nur dann können wir sehen, ob die neue, nachgebesserte Verordnung nun gilt.«
uskunft des Justizministeriumshandelt es sich um das erste Berufungsurteil dieser Art in Bayern.Zwar hat es nur für die beiden Parteien des Rechtsstreits Bedeutung,wie Pressesprecher Uwe Habereder vom Landgericht erklärte. Allerdingskönnte es eine Signalwirkung für weitere Streitigkeiten zwischenVermietern und Mietern haben.
»Zwar ist jedes Gericht frei, die Wirksamkeit der Verordnung anderszu beurteilen, aber das Urteil dürfte eine Vorreiterrolle für ganzBayern haben«, hieß es vom bayerischen Landesverband desDeutschen Mieterbunds. »Die Mieter, die auf der Grundlage dieserVerordnung noch laufende Verfahren zur Mietpreisbremse haben, werdenverlieren«, sagte Volker Rastätter, Geschäftsführer des MünchnerMietervereins.
Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sieGebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen. In Bayern sind das138 Gemeinden. Es sei aber nicht nachvollziehbar gewesen, warum indiesen Gebieten die Mietpreisbremse gilt, urteilte das Gericht.
Die Staatsregierung hat die Mietpreisbremsenverordnung im Juliüberarbeitet und eine »ergänzende Begründung« nachgelegt. Darin wirdnicht nur erklärt, welche Kriterien eine Mietpreisbremserechtfertigen - etwa die Prognose der Bevölkerungsentwicklung und dieBautätigkeit -, sondern auch, wie schwer die einzelnen Kriteriengewichtet werden.
Zusätzlich möchte das Justizministerium die Daten, die in dieseBeurteilung einfließen, neu erheben lassen. »Es ist völlig klar:Unsere Mieterinnen und Mieter brauchen Rechtssicherheit«, sagteJustizminister Winfried Bausback (CSU). »In diesem Rahmen lassen wireine neue Datenbasis - anders als bei der bisherigen Verordnung, dieauf Grundlage von Daten des Landesamtes für Statistik erstellt wordenwar - durch einen externen Gutachter erheben.« Momentan liefen dafürdie Ausschreibungen.
Ob die aktuelle Begründung zur Mietpreisbremse wirksam ist, hat das Gericht nicht entschieden. Nach Ansicht des Mietervereins ist das allerdings fraglich: »Wir werden wieder einen Musterprozess führen müssen«, sagte Rastätter. »Nur dann können wir sehen, ob die neue,nachgebesserte Verordnung nun gilt.« dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.