Lieblingsanwalt der Mittellosen

Benjamin Düsberg kennt sich mit gesellschaftlicher Benachteiligung aus - er vertritt vor Gericht die Marginalisierten

  • Samuela Nickel
  • Lesedauer: 4 Min.

Benjamin Düsberg ist hibbelig. In einer Bäckerei vor dem Amtsgericht Moabit trinkt er schnell seinen Kaffee aus. Der Prozess beginnt gleich. Der 37-Jährige fährt sich durch die Haare, nimmt seine Tasche und verschwindet dann im Haupteingang des Gerichts.

Am Nebeneingang des Gerichtsgebäudes versammeln sich auch schon UnterstützerInnen von Reach Out, einer Beratungsstelle für Opfer rechter und rassistischer Gewalt, und von KOP, einer Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt. Sie wollen den Prozess von Düsbergs Mandanten beobachten, da sie der Ansicht sind, dass es sich um einen Fall von Racial Profiling handelt - der Angeklagte also Opfer rassistischer Polizeikontrollen geworden sei. Düsberg vertritt einen Mann, dem die Polizei vorwirft, mit Cannabis gehandelt zu haben.

Der Anwalt schlüpft vor dem Gerichtssaal in seine schwarze Robe und geht hinein. Kaum hat die Verhandlung angefangen, beantragt er schon eine Unterbrechung. Düsbergs Mandant spricht nur wenig Deutsch. Deshalb fordert der Anwalt, dass ein Übersetzer hinzugeholt wird. Düsberg beugt sich vor. Mit dem Richter und dem Ankläger diskutiert er, ob die Englisch-Sprachkenntnisse seines Mandanten ausreichen, um den Prozess wie geplant fortzusetzen.

Seit rund zwei Jahren arbeitet Düsberg als Rechtsanwalt. Vor Kurzem bezog er ein Büro in einer Gemeinschaftskanzlei in Schöneberg. Dass er Strafverteidiger wurde, scheint mehr Zufall als Plan. Düsberg wächst in der Kleinstadt Bad Laasphe in Nordrhein-Westfalen auf. Nach dem Abitur zieht es ihn nach Berlin, wo er Philosophie an der Freien Universität studiert. Sechs Jahre später bricht er ohne Abschluss ab. Für fünf Monate arbeitet er beim Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen in Syrien. Zurück in Berlin beginnt er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität. Das hat sowohl politische als auch pragmatische Gründe: »Ich dachte immer, ich werde ein bahnbrechendes Werk schreiben, aber dazu kam es nicht«, sagt er selbstironisch. Außerdem habe er einen »Brotjob« gebraucht. 2015 wird er von der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen.

In seinem ersten Anwaltsjahr kümmert er sich vor allem um wohnungslose Menschen, die ihm Amaro Foro vermittelt, eine Organisation, die sich für die Rechte von Roma in Deutschland einsetzt. Er vertritt BewohnerInnen der Grunewaldstraße 87 in Schöneberg, das in den Medien das »Horror-Haus« genannt wird. Der Vermieter macht Geld, indem er viele Menschen - hauptsächlich rumänische Familien - auf engem Raum wohnen lässt und überhöhte Mieten verlangt. Weil er die Gebühren für die Müllabfuhr nicht zahlt, verdreckt das Haus. Am Ende werden Düsbergs Mandanten auf die Straße gesetzt. Vor Gericht erreicht er, dass das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die wohnungslose Familie unterbringt. Bis dahin, so Düsberg, sei es üblich gewesen, dass die Bezirksämter die Betroffenen aus Rumänien oder Bulgarien dazu drängten, Deutschland zu verlassen.

»Damals war es in Berlin überhaupt noch nicht rechtlich gefestigt, dass EU-Bürger hier einen Anspruch auf Unterbringung haben.« Dass das heute anders ist, liegt zum großen Teil an Düsberg und seinem Anwaltskollegen Philipp Rusche. »Wir haben da so einen Pflock eingeschlagen«, sagt Düsberg.

Pro Jahr betreut Düsberg ungefähr 120 Klienten. Noch immer hat er eher »prekäre Fälle«, wie er sie nennt. Er sieht sie nicht als Einzelschicksale an, sondern ordnet die Fälle in den gesellschaftlichen Kontext ein, der nicht allen Menschen die gleichen Chancen gebe. Eines seiner Vorbilder ist Hans Litten: Der Strafverteidiger in der Weimarer Republik war bekannt dafür, Kommunisten zu verteidigen.

Aktuell beschäftigen ihn vor allem Prozesse im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes. Seine Mandanten sind Menschen, die an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten in Berlin aufgegriffen und von der Polizei als Drogenhändler angezeigt wurden, sich aber als unschuldig bezeichnen. Stattdessen seien sie Opfer rassistischer Polizeikontrollen geworden, behaupten sie. Nicht alle Fälle gewinnt Düsberg. Dieses Jahr hat er immerhin einen Freispruch erwirkt. Das war ein Erfolg.

In Moabit verlassen Düsberg und sein Mandant den Gerichtssaal. Der Prozess wird verschoben. Dem Angeklagten soll bis dahin eine in seine Muttersprache übersetzte Anklageschrift zur Verfügung gestellt werden. Der Anwalt berät sich mit dem Angeklagten und dem UnterstützerInnenkreis bei einem Kaffee. Düsberg zieht an einer Selbstgedrehten. Jetzt gilt es, die Strategie für den nächsten Prozesstermin herauszuarbeiten.

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