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- Airbnb in Berlin
Vermietung von Ferienwohnungen wird praktikabler
60 Tage Nutzung künftig genehmigungsfrei / Bei renitenten Hausbesitzern soll ein Treuhänder übernehmen können
Den Anmeldern wird eine Registriernummer zugewiesen, die sie bei Vermietungsangeboten auf Plattformen wie Wimdu oder Airbnb auch angeben müssen. Eine vergleichbare Regelung wurde in Frankreich getroffen. Da die Anbieter mit ihren Servern nach Irland oder gar Singapur ziehen, um entsprechenden Offenlegungspflichten gegenüber den zuständigen Behörden nachkommen zu müssen, sei es dank der Registrierungsnummer, aus der auch der jeweilige Bezirk erkennbar sein soll, wesentlich einfacher zu entscheiden, ob ein Angebot möglicherweise illegal ist.
Nach mehreren von Bezirken verlorenen Prozessen sind zu Zweitwohnungen keine pauschalen Regelungen mehr enthalten, stattdessen muss die Nutzung als Ferienwohnung beantragt werden. Die Genehmigungspflicht sei wichtig, weil sich solche Wohnungen bei einer Prüfung oft als Dritt-, Viert- oder Fünftwohnungen erwiesen, heißt es aus der Verwaltung. Lompscher geht davon aus, dass sich durch die Neuregelung der bürokratische Aufwand für die Bezirke reduziert.
Doch Ferienwohnungen sind nur ein Teil der umfangreichen Neuregelungen des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes, die der Senat am Dienstag abgesegnet hat. Grundsätzlich sollen Wohnungen genehmigungsfrei maximal drei Monate leerstehen oder für andere Zwecke genutzt werden können. Bisher gilt eine Frist von einem halben Jahr. Auch die sogenannte Genehmigungsfiktion wird gestrichen. Sie besagt, dass die Behörden acht Wochen Zeit haben, Anträge zu bearbeiten. Wird die Zeit gerissen, gilt der Antrag als genehmigt. Diese Regelung würde am 1. Mai 2018 in Kraft treten, daher soll die Neufassung des Gesetzes bis dahin in Kraft treten, wünscht sich Lompscher. Noch müssen der Rat der Bürgermeister der Bezirke und das Abgeordnetenhaus zustimmen.
Neu für Berlin ist die Treuhänderlösung, eine Art Enteignung light. »Wenn Eigentümer nicht Willens oder in der Lage sind, Wohnraum zur Verfügung zu stellen, kann der jeweilig zuständige Bezirke einen Dritten als Treuhänder beauftragen«, erklärt die Stadtentwicklungssenatorin.
Wie in Hamburg schon länger üblich, kann dann zum Beispiel eine städtische Wohnungsbaugesellschaft die Bewirtschaftung des Hauses übernehmen und nötige Instandsetzungsmaßnahmen in Auftrag geben. Erklärt sich der Eigentümer bereit, seinen Pflichten wieder nachzukommen, erhält er nach Ersatz der angefallenen Kosten die Verfügung über die Immobilie zurück. Ein »wichtiges Instrument zur Erweiterung der behördlichen Maßnahmen« nennt Lompscher das.
»Wenn die Objekte allerdings schon jetzt nicht zum Wohnen geeignet sind, greift das Gesetz nicht«, führt die Senatorin eine wichtige Einschränkung auf. Somit betrifft es jahrelang leerstehende Häuser meist nicht.
Erleichterungen gibt es auch bei Wohnungen, die soziale Träger für die Unterbringung der von ihnen Betreuten benötigen. Dafür soll keine Genehmigung mehr nötig sein.
»Wir begrüßen den Gesetzentwurf von Senatorin Lompscher«, erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Einige Defizite des bisherigen Gesetzes würden nun beseitigt und mit dem Treuhänder auch eine Eingriffsmöglichkeit für besonders renitente Gebäudeeigentümer geschaffen. Auch die einfache Möglichkeit zur privaten Weitervermietung als Ferienwohnung unterstützen die Mietervertreter. »Nach unserer Auffassung sollten bis zu drei Monate möglich, aber genehmigungspflichtig sein«, fordert Wild.
Katrin Lompscher hält die genehmigungsfreien 60 Tage Ferienwohnungsvermietung für eine »lebensnahe Regelung«. Denn: »Von den Plattformen wissen wir, dass durchschnittliche Vermietungsdauer um die 30 Tage liegt.«
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