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Gesetzgeber durfte Rente kürzen

Karlsruhe nimmt Beschwerden von DDR-Funktionären nicht an

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Die Kappung von Renten hochrangiger Funktionsträger der DDR verstößt nicht gegen die Verfassung. Beschwerden dagegen nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an, wie aus zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen vom 9. November hervorgeht. Kläger sind ein ehemaliger stellvertretender Minister und die Witwe eines dem Generalstaatsanwalt beigeordneten Staatsanwalts.

Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber bei der Übertragung von Rentenansprüchen im Zuge der Wiedervereinigung Entgelte aus Zusatzversorgungssystemen kürzen - und zwar auf den Durchschnittsverdienst der Beschäftigten in der DDR im jeweiligen Kalenderjahr. In den Beschwerdefällen geht es um Zusagen aus Zusatzversorgungen. dpa/nd

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