»Grüne Linke« wehrt sich gegen eine »Lex Habeck«

Bundesweite Basisgruppe der Grünen spricht sich gegen eine Satzungsänderung zugunsten des Umweltministers von Schleswig-Holstein aus

  • Lesedauer: 2 Min.

Kiel. Gegenwind für Robert Habecks geplante Kandidatur als Grünen-Parteichef: Mitglieder der bundesweiten Basisgruppe »Grüne Linke« lehnen die notwendige Satzungsänderung der Partei, nämlich die Trennung von Amt und Mandat aufzuheben, ab. Es dürfe »keine Satzungsmanipulation für einen Einzelfall« geben, hieß es in einer am Donnerstag in Mehren (Rheinland-Pfalz) verbreiteten Pressemitteilung. Habeck will im Fall seiner Wahl zum Parteichef auf dem Grünen-Bundesparteitag am 26./27. Januar in Berlin parallel noch etwa ein Jahr lang Umweltminister in Schleswig-Holstein bleiben.

Es könne nicht sein, dass eine lange bewährte und aus gutem Grund so formulierte Satzung jetzt in einem wesentlichen Punkt »kurzerhand mal eben so ‘en passant’ geschliffen wird«, begründeten die Kritiker ihr Nein zur »Lex Habeck«. Habeck müsse sich entscheiden, ob er mit vollem Herzen Bundesvorsitzender werden oder Minister in Schleswig-Holstein bleiben wolle. Sollte ihm dies nicht verantwortbar erscheinen, wäre das völlig nachvollziehbar. »Dann werden aber mit Sicherheit weitere geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.«

Bei den Grünen gibt es schon vier Anträge auf Satzungsänderungen, die Habeck den Parteivorsitz ermöglichen sollen. Über die Änderung dürfte der Bundesparteitag entscheiden - dann soll auch der Vorstand gewählt werden. Habeck will Cem Özdemir als Grünen-Chef nachfolgen. Für den zweiten Chefposten der Grünen kandidieren die derzeitige Vorsitzende Simone Peter vom linken Parteiflügel und die Brandenburgerin Annalena Baerbock an, die wie Habeck zum Realo-Flügel zählt.

Die Trennung von Amt und Mandat soll Machtkonzentration verhindern und gehörte von der Grünen-Gründung 1980 an zu den Grundsätzen der Partei. Im Vergleich zu damals wurde die Regelung schon etwas gelockert, über das Thema gab es immer wieder heftige Debatten. dpa/nd

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