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BND erleidet Niederlage vor Gericht
Geheimdienst darf ab sofort keine Verbindungsdaten von Telefonaten der Journalistenorganisation »Reporter ohne Grenzen« mehr speichern
Leipzig. »Reporter ohne Grenzen« hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Erfolg gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) erzielt. Der Auslandsgeheimdienst darf ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen der Journalistenorganisation in seinem Metadaten-Analysesystem VerAS speichern, wie das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Telefonie-Metadaten verletze das in Artikel 10 des Grundgesetzes festgeschriebene Fernmeldegeheimnis, entschieden die obersten Verwaltungsrichter. Dies gelte ungeachtet der vom BND vorgenommenen Anonymisierung der Daten. (AZ: BVerwG 6 A 6.16, BVerwG 6 A 7.16)
Solche Eingriffe seien nur zulässig, wenn die Erhebung der Daten und ihre weitere Verwendung auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werden könne. Für die Verarbeitung von Metadaten in VerAS habe der BND aber keine Gesetzesgrundlage, befand das Bundesverwaltungsgericht.
»Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, wenn sich Menschenrechtsorganisationen über Gerichte gegen die massenhafte Speicherung von Daten durch den BND zur Wehr setzen«, sagte der Geschäftsführer der deutschen Sektion von »Reporter ohne Grenzen«, Christian Mihr. Durch das Urteil könnten nun auch andere Personen und Organisationen mit demselben Anliegen an den Auslandsgeheimdienst herantreten, unterstrich er. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stärke auch die Arbeit von »Reporter ohne Grenzen«, denn verfolgte Journalisten aus autoritären Staaten müssten sich darauf verlassen können, »dass ihre Kommunikation mit uns vertraulich bleibt«, betonte Mihr.
Die Organisation geht davon aus, selbst Opfer der Überwachung des Auslandsgeheimdienstes geworden zu sein. Grund seien die zahlreichen Kontakte im Rahmen der Nothilfe für verfolgte Journalisten in Krisenstaaten. Für Klagen gegen den Auslandsgeheimdienst ist das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz verantwortlich.
»Reporter ohne Grenzen« hatte dem BND vorgeworfen, auch den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht zu haben. Diesen Teil der Klage hatte das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2016 als unzulässig abgewiesen. Im Juli entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Verfassungsbeschwerde der Organisation gegen die Abweisung nicht zur Entscheidung anzunehmen. Zur Begründung erklärte das Gericht, die Organisation habe nicht glaubhaft genug dargelegt, dass sie selbst von der BND-Überwachung betroffen war. Dagegen zieht »Reporter ohne Grenzen« nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). epd/nd
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