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Anklagen gegen weitere KZ-Täter möglich

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Ludwigsburg. Neun weiteren mutmaßlichen Mitarbeitern in Konzentrationslagern der Nazis drohen Anklagen wegen Beihilfe zum Mord. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen hat die Ermittlungen abgeschlossen und an die zuständigen Staatsanwaltschaften in Deutschland und Österreich weitergegeben, wie Oberstaatsanwalt Jens Rommel am Montag in Ludwigsburg sagte. Nach Angaben Rommels, dessen Behörde die Vorermittlungen geführt hatte, betreffen die Fälle die Konzentrationslager Ravensbrück, Mauthausen, Buchenwald und Auschwitz. Unterdessen hat der frühere SS-Mann Oskar Gröning Verfassungsbeschwerde gegen seinen bevorstehenden Haftantritt eingelegt. Das sagte Grönings Anwalt Hans Holtermann am Dienstag dem NDR. Nach dem Grundgesetz habe jeder Bürger das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, betonte Holtermann. Das sei bei seinem 96-jährigen Mandanten nicht gewährleistet, wenn er ins Gefängnis müsse. Er halte Oskar Gröning für nicht haftfähig. Unabhängig von dieser Beschwerde ist laut NDR die Staatsanwaltschaft Hannover weiter dabei, den Termin für den Haftantritt festzulegen. Nach Aussagen einer Sprecherin wird das Ladungsschreiben sehr wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr verschickt. Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning war im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. dpa/nd

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