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Geheimdienst hält Rote Hilfe für Stabilisator

Beobachtung der Rechtshilfeorganisation in der Hauptstadt geht auch unter Rot-Rot-Grün weiter

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Im jährlichen Verfassungsschutzbericht firmiert der Verein Rote Hilfe unter dem sogenannten Personenpotenzial Linksextremismus. Der Nachrichtendienst bewertet dort die in den 1970er Jahren neugegründete Rechtshilfeorganisation unter der Zuschreibung: »Nicht-gewaltbereite Linksextremisten«. Rund 1300 Mitglieder hatte der Verein nach Einschätzung des Verfassungsschutzes im vergangenen Jahr. Das waren 100 mehr als noch 2015.

Die Mitgliederzahl ist auch deshalb interessant, weil der Verfassungsschutz mit dem Zuwachs auch das Wachsen der linksradikalen Szene insgesamt belegt: »Seit 2012 beruht diese Entwicklung auf einem Mitgliederzuwachs bei den eher unterstützend und propagandistisch wirkenden Organisationen, vor allem beim ›Rote Hilfe e.V.‹, dem es beständig gelingt, neue Mitglieder zu rekrutieren«, heißt es im Jahresbericht. Und: »1995 entstand die Ortsgruppe Berlin, welche sich mittlerweile zur mit Abstand größten linksextremistischen Organisation der Stadt entwickelt hat.«

Aber auf welche Grundlage stützen die Innenbehörden, zu der auch der Verfassungsschutz zählt, ihre Einschätzung? Das wollte der Linkspartei-Abgeordnete Niklas Schrader vom Senat wissen. Die Antwort der Innenverwaltung auf die Schriftliche Anfrage liegt »neues deutschland« exklusiv vor. Demnach kommt es für eine Beobachtung durch den Nachrichtendienst nicht »auf eine Gewaltbereitschaft oder Gewaltorientierung« an. Nach Einschätzung des Senats übernimmt die Rote Hilfe jedoch eine »strukturstabilisierende Funktion für das gewaltbereite linksextremistische Spektrum der Hauptstadt«. Laut Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) werden die Angaben jährlich auf Aktualität und Rechtmäßigkeit geprüft. »Nach Ansicht des Verfassungsschutzes Berlin ergeben sich keine hinreichenden Gründe, die bisherige Bewertung zu revidieren«, erklärte Akmann. Die grundlegende Ausrichtung der Gruppierung habe sich nicht verändert.

Schrader findet dagegen das, was der Roten Hilfe in der Antwort des Senats vorgeworfen wird, »ziemlich dünn«, wie er dem »nd« sagt. »Der Verfassungsschutz ist offenbar nicht in der Lage, konkrete verfassungsfeindliche Aktivitäten zu belegen«, kritisiert der Verfassungsschutzexperte der LINKEN. Prozessunterstützung für Beschuldigte von Straftaten oder Solidaritätserklärungen mit Menschen, die verdächtigt werden, sich beim G20-Gipfel an gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt zu haben, gehöre für ihn nicht dazu, so Schrader. Außerdem leuchte ihm nicht ein, warum der Staat solchen Aufwand betreibe, um Organisationen wie diese zu beobachten.

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