Die richterliche Absegnung der G20-Öffentlichkeitsfahndung

Journalisten warfen der öffentlichen Suche nach vermeintlichen G20-Randalierern mangelnde Legitimation vor - möglicherweise auf falscher Grundlage

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 4 Min.

Die bundesweite Öffentlichkeitsfahndung gegen G20-Protestierer steht nach wie vor in der Kritik. Menschenrechtsorganisationen, Politiker und Journalisten zweifeln an ihrer Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit. Umso wichtiger scheint die Frage nach der juristischen Legitimation der umfassenden und massiv in Persönlichkeitsrechte eingreifenden Polizeimaßnahme. Hat lediglich ein Richter die Fahndung nach mehr als 100 Menschen pauschal genehmigt? Oder haben mehrere Ermittlungsrichter die Anträge der Staatsanwaltschaft mit der notwendigen Sorgfaltspflicht bearbeitet?

Hier stehen sich derzeit zwei widersprüchliche Perspektiven gegenüber. Auf der einen Seite Beiträge des Deutschlandfunks und der »jungen Welt«, welche zu der These vom einzelnen Richter führten, auf der anderen Seite die Pressestelle des Hamburger Gerichts mit einem Dementi. Das »Hamburger Abendblatt« witterte bereits einen Skandal und warf dem Hamburger Linkspartei-Politiker Martin Dolzer die Verbreitung von Fake News vor, weil dieser sich in einer Pressemitteilung auf die beiden Artikel berufen hatte. »Ich habe zwei aktuelle Medienberichte kommentiert«, verteidigte sich Dolzer gegenüber der Zeitung. Doch was hat es mit den beiden Artikeln auf sich?

Zuerst hatte der Deutschlandfunk am 20. Dezember einen Text der Autorin Bettina Köster über die Öffentlichkeitsfahndung veröffentlicht. Köster sprach für den Beitrag mit dem Medienrechtsanwalt Christian Solmecke. Der Experte wurde bezüglich der hohen rechtsstaatlichen Anforderungen an die Polizeimaßnahme indirekt zitiert: »Ein Richter müsse zugestimmt haben, die Personen auf den Bildern dringend tatverdächtig und eine Aufenthaltermittlung auf andere Weise nicht möglich sein, so Solmecke. Dies habe ein Hamburger Richter in diesem Fall alles als gegeben angesehen - und pauschal die Erlaubnis für über 100 Bilder erteilt.«

Bereits bei diesem Zitat und seiner Interpretation gab es offenbar ein Missverständnis. »Dem DLF habe ich gesagt, dass es von außen betrachtet den Anschein machte, dass die Richter die Voraussetzungen für eine Öffentlichkeitsfahndung eher pauschal beurteilt und nicht jeden Einzelfall geprüft haben«, sagte Solmecke dem »nd«. »Ob ein oder mehrere Richter involviert waren, spielte für meine Aussage keine Rolle, zumal ich kein anderes Wissen als die Gerichte habe.«

Auch der DLF bestätigte, dass mit dem Zitat des Juristen keine numerische Aussage, sondern die Funktion eines Richters im verallgemeinernden Sinn gemeint war. »Die Zusammenfassung [des Gesprächs] auf unseren Internetseiten kann insofern missverstanden werden, dass es sich um eine einzelne Person handelt. Einen entsprechenden klarstellenden Hinweis werden wir daher auf unserer Onlineseite ergänzen«, sagte DLF-Sprecher Jörg Schumacher dem »nd«.

Für den »junge Welt«-Autor Kristian Stemmler war die bisher veröffentlichte Aussage eindeutig genug. Er ging davon aus, dass nur ein einzelner Richter involviert war. In einem am 23. Dezember veröffentlichten Artikel kritisierte er die vermeintlich mangelnde Legitimation der Polizeimaßnahme. Er schrieb in diesem Zusammenhang, dass ihm die Gerichtspressestelle in Hamburg den DLF-Bericht bestätigt habe – worauf sich anschließend auch der LINKE-Abgeordnete Dolzer berief. Auf Nachfrage erklärte Stemmler dem »nd« nun, dass ein Stellvertreter des Gerichtssprechers Kai Wantzen mit ihm gesprochen habe. An dessen Namen könne er sich nicht erinnern.

Kai Wantzen selbst hält dies jedoch für »ausgeschlossen«. »Ich habe keinen Stellvertreter und unsere Telefonmitarbeiter machen gewöhnlich keine inhaltlichen Aussagen«, sagte der Sprecher dem »nd«. Die Behauptung, dass nur ein Richter die Öffentlichkeitsfahndung genehmigte, sei »einfach sachlich falsch«. Die Fälle würden im Verantwortungsbereich von acht Ermittlungsrichtern liegen, mehrere davon hätten diese auch bearbeitet. Mindestens 16 Anfragen bezüglich der über 100 gesuchten Menschen hätte die Staatsanwaltschaft gestellt. Eine Presseanfrage der »jungen Welt« habe es nicht gegeben.

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