Neu für Autofahrer, Touristen, TV-Seher und Brutzler

Nachtrag zu Neues im Jahr 2018

  • Lesedauer: 7 Min.

Neues Verkehrsschild für Pedelecfahrer

Pedelecs, die bis Tempo 25 km/h elektrisch fahren und getreten werden können, sind seit 2017 auch auf Radwegen erlaubt. Kenntlich gemacht wird das ab 2018 mit einem neuen Verkehrsschild »E-Bikes«. Davon ausgenommen sind die schnelleren S-Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung bis zu 45 km/h schnell sind.

Führerscheine C1/C1E nur fünf Jahre gültig

Die Führerscheine C1/C1E für das Steuern von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen sind nur noch fünf Jahre gültig, und zwar rückwirkend ab 19. Januar 2013. Ab diesem Tag, also zum Ablauf der fünf Jahre, hat der Fahrer keinen »Lappen« mehr, um diese Fahrzeuge lenken zu dürfen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob im Führerschein steht, dass die Erlaubnis zum Fahren eines Kleintransporters bis zum 50. Lebensjahr währt, also zum Beispiel bis 2034. Durch die gesetzliche Änderung ist jeder der ab 19. Januar 2013 gemachten Einträge bedeutungslos. Für C1/C1E-Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 neu erteilt worden sind, gilt weiterhin die Befristung bis zum 50. Lebensjahr.

Wer von der rückwirkenden Regelung betroffen ist, muss - wie es bei den neueren Fahrerlaubnissen die Regel ist - einen Antrag auf Verlängerung stellen und eine Gesundheitsprüfung erfolgreich absolvieren. Wer dies versäumt und ohne gültige Fahrerlaubnis in dieser Fahrzeugklasse weiterfährt, dem kann der Führerschein entzogen werden. Zudem kann ein Strafverfahren mit Geld- oder Haftstrafe drohen. Empfohlen wird, die Verlängerung spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.

Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen

Nach einer Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird ab 1. Juli 2018 auf rund 40 000 Kilometern Bundesstraße eine Lkw-Maut erhoben. Betroffen sind Fahrtzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Zugmaschinen mit und ohne Anhänger.

Euro-4-Norm für Mofas, Moped und Microcars

Die Schadstoffwerte für die Euro-4-Norm gilt ab 1. Januar 2018 auch für neue zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Neben neu in den Verkehr gebrachten Mofas und Mopeds sind davon auch Trikes, Quads und Leichtkraftfahrzeuge (Microcars), die zulassungsfrei ab einem Altern von 18 Jahren gefahren werden dürfen, betroffen.

Touristensteuer auf Mallorca verdoppelt

Mallorca-Urlauber müssen 2018 bei der Touristensteuer tiefer in die Tasche greifen: Die »Ecotasa« wird verdoppelt. Zur Hauptsaison steigt der Tagessatz in Fünf-Sterne-Hotels von bisher 2 auf 4 Euro. In der günstigsten Kategorie (Hostals, Pensionen und Campingplätze) wird statt 50 Cent pro Tag dann 1 Euro fällig.

Auch die Kreuzfahrtpassagiere werden künftig ohne Ausnahme mit 2 Euro zur Kasse gebeten - bislang galten Ausnahmen für Aufenthalte von weniger als zwölf Stunden im Hafen. In der Nebensaison reduzieren sich die Sätze auf die Hälfte. Kinder unter 16 Jahren müssen weiterhin keine Touristensteuer zahlen. Auf die Summe der Tagessätze kommen jeweils noch 10 Prozent Mehrwertsteuer.

Fluggastdaten fünf Jahre gespeichert

Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse - insgesamt bis zu 20 verschiedene Datensätze aller Auslandsfluggäste speichert das Bundeskriminalamt (BKA) ab Mai 2018 fünf Jahre lang. Reiseroute, Anschrift oder Telefonnummer können gerastert und mit weiteren Datenbanken abgeglichen sowie an europäische Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Das gilt für alle Flüge des Linien-, Charter- und Taxiverkehrs, von und nach Deutschland.

DVB-T2 in weiteren Regionen umgestellt

Für den Fernsehempfang per Antenne heißt es 2018 in weiteren Sendegebieten: auf eine neue Technik und eventuell auch zusätzliche Kosten einstellen. Ziel der Umstellung auf DVB-T2 ist die Anpassung an die großen Flachbildfernseher und eine HD-Bildqualität. Zudem erhöht sich durch ein neues Kompressionsverfahren (HEVC) auch die Anzahl der Programme, die zu empfangen sind.

Je nach Standort des Senders werden nach der Umstellung nur die öffentlich-rechtlichen Sender über DVB-T2 ausgestrahlt oder aber ein Komplettpaket aus ARD, ZDF und dem verschlüsselten kostenpflichtigen Privatsender-Angebot freenet TV. Gleichzeitig wird DVB-T, der Vorläufer des terrestrischen Fernsehens, abgeschaltet. Einen Parallelbetrieb gibt es nicht.

Das DVB-T2-Gesamtangebot (ARD, ZDF, freenet TV) geht unter anderen ab Frühjahr in Thüringen (Erfurt, Weimar) und ab Herbst in Sachsen (an zwei Sendestandorten in Chemnitz) und Thüringen (Gera) auf Sendung.

Eingeschränktes DVB-T2-Angebot (nur ARD und ZDF) gibt es ab Herbst 2018 in Mecklenburg-Vorpommern (Helpterberg, Pfänder, Waren) und Thüringen (Inselsberg).

Die komplette Umstellung auf DVB-T2 soll im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein. Dann verschwindet DVB-T komplett aus der deutschen TV-Landschaft.

Rundfunkbeitrag in WG: kein Schlupfloch mehr

Wohngemeinschaften (WG) konnten sich wegen einer Lücke beim Datenaustausch nicht selten erfolgreich darum drücken, die fälligen 52,50 Euro Rundfunkbeitrag im Vierteljahr an den Beitragsservice zu zahlen.

Doch 2018 kann es da eng werden: Wie schon 2014/2015 werden die Daten von Einwohnermeldeämtern wieder mit dem Register des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) abgeglichen. WGs, die das Schlupfloch genutzt haben, müssen mit hohen Nachforderungen rechnen.

Der Rundfunkbeitrag wird bekanntlich für jede Wohnung fällig - unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. In WGs muss sich stets nur ein Mitbewohner beim Beitragsservice anmelden und für die regelmäßige Überweisung des Rundfunkbeitrags zur Fälligkeit geradestehen. Bleibt diese aus, hält sich der Beitragsservice allein an den bei ihm gemeldeten Inhaber des Beitragskontos.

In 2018 sieht der Rundfunkstaatsvertrag erneut einen vollständigen Meldedatenabgleich vor. Wer noch nicht erfasst ist, wird angeschrieben. Für WGs wird das kritisch, wenn sie seit dem Auszug eines beim Beitragsservice gemeldeten Mitbewohners keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlt haben. Personen, die dann keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, droht, als Zahlungsverweigerer aufzufliegen und eventuell nachzahlen zu müssen.

Auch wer neu in eine WG einzieht, muss unter Umständen mit Nachforderungen rechnen: Der Beitragsservice erhält auch bei einem Einzug die Meldedaten vom Einwohneramt und erfragt dann schriftlich, ob es sich um eine eigene Wohnung oder eine WG handelt. Hat sich ein WG-Mitbewohner bereits als Beitragszahler angemeldet, kann der neue Mitbewohner dessen Beitragsnummer melden. Gibt es nach mehrmaliger Erinnerung keine Rückmeldung, geht der Beitragsservice von einer Beitragspflicht aus. Dann erfolgt eine Direktanmeldung - mitsamt der Einrichtung eines Beitragskontos für den neuen WG-Bewohner und Zahlungsaufforderung. Haben sich die anderen WG-Mitglieder bislang durch das Daten-Schlupfloch um eine Direktanmeldung gedrückt oder den Rundfunkbeitrag trotz Anmeldung nicht überwiesen, bleibt der neu Angemeldete auf den aufgelaufenen Kosten sitzen. Grundsätzlich haften alle WG-Bewohner gemeinsam dafür, dass der Beitrag bezahlt wird.

BAföG-Empfänger können einen Antrag stellen, um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. In Wohngemeinschaften gilt: Ist auch nur ein WG-Mitglied nicht befreit, ist der komplette Beitrag zu bezahlen.

Straffreie Rückgabe von illegalen Waffen

Wer illegale Waffen und Munition besitzt, muss den Stichtag 6. Juli 2018 ins Visier nehmen: Dann läuft die Frist für deren straffreie Rückgabe aus. Abgegeben werden können die Schusswaffen bei den Polizeibehörden. Die Amnestie war mit dem seit Juli 2017 geltenden 2. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes für einen Zeitraum von einem Jahr eingeräumt worden. Der Gesetzgeber wollte damit Personen eine straffreie Rückgabemöglichkeit eröffnen, die etwa durch eine Erbschaft ungewollt zu Waffenbesitzern wurden.

Zugleich verlangt das Gesetz von erstmaligen Besitzern, scharfe Waffen und Munition noch besser gesichert aufzubewahren. Dadurch sollen Missbrauch und Diebstahl erschwert werden. Wer seine Waffe bislang gesetzeskonform verwaltet, für den ändert sich nichts: Für Altbesitzer gilt Bestandsschutz.

Wenn jedoch Waffenschränke nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2017 etwa durch Erbschaft den Besitzer gewechselt haben, können diese nicht einfach übernommen werden, sondern müssen durch Sicherheitsbehältnisse gemäß den neuen Bestimmungen ersetzt werden.

Weniger Acrylamid in Brot, Keksen, Pommes und Chips

Für Lebensmittelhersteller, Backstuben, Frittenbuden und andere Gastronomiebetriebe gelten ab 11. April 2018 neue Vorgaben, um die Entstehung von Acrylamid zu verringern. Dieser Stoff kann das Krebsrisiko für Verbraucher erhöhen. Die Vorgaben betreffen Lebensmittelunternehmer, die etwa Pommes Frites, Brot, Frühstückscerealien, Kekse, Kaffee, Lebkuchen und Baby-Getreidekost herstellen und in Verkehr bringen.

Den professionellen Nahrungsmittelherstellern macht die EU bei deren Herstellung künftig strengere Vorgaben fürs Verarbeiten etwa von Kartoffeln und Mehl. Denn in diesen stärkehaltigen Waren entsteht Acrylamid bei großer Hitze und geringer Feuchtigkeit aus den natürlichen Stoffen Asparagin und Zucker.

Für Verbraucher soll es bei Produkten zum Selbermachen eine genaue Anleitung (zum Beispiel mit der Angabe der Dauer, der Temperatur und der Menge für die Zubereitung von Pommes Frites im Ofen, in der Fritteuse oder in der Pfanne) geben, um auch beim Brutzeln und Backen daheim möglichst wenig gesundheitlich Bedenkliches zu produzieren. vznrw/nd

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