Pegida bestreitet Übernahme der Identitären-Meinung

Im Prozess gegen das Rassisten-Bündnis will die Richterin am 11. Januar ein Urteil fällen / Rechte Aktivisten hatten Posting mit der Schmähung »Schlepper-NGO« geteilt

  • Elsa Koester
  • Lesedauer: 3 Min.

Pegida drückt wieder auf die Tränendrüse: Im Prozess um die Bezeichnung der Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline als »Schlepper-NGO« pochte die Anwältin der »Nationalpatrioten« auf Meinungsfreiheit. Die Anwältin des rechten Bündnisses, Katja Reichel, bestritt am Donnerstag vor Gericht zudem, dass sich das rechte Bündnis die Aussage der Identitären über die Flüchtlingshelfer durch das Teilen bei Facebook zu eigen gemacht hätte. Ein Urteil will die Richterin erst am 11. Januar fällen.

Laut Mission Lifeline hatte Pegida sowie sein Vize Sigfried Däbritz einen Facebook-Post der rechtsnationalistischen »Identitären Bewegung« geteilt, in dem die Seenotrettungsorganisation als »Schlepper-NGO« bezeichnet wurde. Bereits im Dezember hatte das Landgericht Dresden eine Einstweilige Verfügung gegen die Identitären erlassen, daraufhin war der Beitrag gelöscht worden. Dasselbe fordert der Sprecher der Flüchtlingshelfer Axel Steier auch für die Facebook-Seite von Pegida – um sicherzustellen, dass diese »ehrenrührigen Behauptungen« nicht ständig wiederholt würden. Es gehe in dem Prozess vor allem um den Ruf der Organisation, die sich hauptsächlich durch freiwillige Spenden finanziert: »Manche Leute glauben das irgendwann, und das senkt die Spendenbereitschaft«, fürchtet Steier.

Die Anwältin des Pegida-Bündnisses bestritt vor Gericht, dass es sich die Behauptung der Identitären zu eigen machte. Zwar legte Lifeline-Anwalt Johannes Lichdi einen Screenshot der Facebook-Teilung vor, doch wollte Anwältin Reichel diesen nicht als Beleg anerkennen, da er nur den auf einem Monitor sichtbaren Teil des Beitrags zeige. »Dies ist nicht nachvollziehbar«, kommentierte Lifeline auf Twitter, »weil Däbritz und Pegida den IB-Post mit der Überschrift: ‘Wichtige und richtige Aktion!’ geteilt hatten.«

Reichel ging noch einen Schritt weiter und zweifelte die Rechtmäßigkeit der Seenotrettung durch NGOs im Mittelmeer an. Auch ihre Mandanten hätten das Recht, sich kritisch über diese Aktionen zu äußern – untersage man dies, komme das »einem Verbot der Meinungsäußerung gleich«, sagte sie.

Mission Lifeline hatte schon 2016 eine Einstweilige Verfügung gegen Pegida und Lutz Bachmann erwirkt. Über ihre Facebookseite verbreite Pegida nur Hass, sagte Steier am Donnerstag: »Das ist eine Hetzseite.«

Die Organisation rettete seit September vergangenen Jahres nach eigenen Angaben 549 Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken. 2017 sind insgesamt über 3000 Flüchtlinge vor den Küsten Europas ertrunken. Gegen den Schlepper-Vorwurf wendet die Organisation ein, keine Flüchtlinge in Libyen aufzunehmen: »Mission Lifeline hat sich zu keinem Zeitpunkt in libyschen Hoheitsgewässern aufgehalten«, sagte Steier. Dies würden auch die Logbucheinträge belegen.

Der aktuelle Prozess jedoch befasst sich nicht mit dem Schlepper-Vorwurf gegen Mission Lifeline, sondern mit der Aussage der Identitären und der Teilung durch Pegida, die NGO halte sich »unerlaubt in libyschen Gewässern« auf, bringe Besatzung und Flüchtlinge »bewußt in Gefahr« und stünde »in regem Kontakt« mit Schleusern. Mit Agenturen

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