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Tänzelt Trump zum »Jagdschein«?
Ausraster des Präsidenten ermuntern US-Gesetzgeber zu Notfallplanungen
Stellen Sie sich vor, Regierungssprecher Steffen Seibert würde in der Bundespressekonferenz nach Zurechnungsfähigkeit und Amtstauglichkeit der Kanzlerin gefragt - vor laufenden Kameras und offenen Mikrofonen. Angela Merkels Stern ist zwar im Sinkflug und darf auf ein großes Comeback nicht mehr hoffen. Doch Anfechtungen, die Ärztekonsilien bewegen, hat sie kaum zu gewärtigen. Anders der Mann im Weißen Haus.
Die wiederkehrenden Ausraster, mit denen Donald Trump (71) demonstriert, dass man sehr wohl gleichzeitig Präsident und Erste Witzfigur der USA sein kann, haben vorige Woche genau solche »Jagdschein«-Fragen im Presseraum des Weißen Hauses ausgelöst. Präsidentensprecherin Sarah Sanders hat sie naturgemäß zurückgewiesen. Aber Trumps Ansage, in der er die Kernwaffenprahlerei von Nordkoreas Diktator Kim Jong Un damit überbot, dass auf seinem Tisch ein viel größerer Atomknopf sei, wecken neben der Gewöhnung an einen Poltergeist-Präsidenten Befürchtungen, wohin das alles noch führen könnte. Auch Linke, die bis vor Kurzem in Erwartung einer Aufhellung der gespannten russisch-amerikanischen Beziehungen dem Mann im Weißen Haus fast alles durchgehen zu lassen bereit waren, scheinen zu merken, dass Trump offenbar nur theoretisch sein Amt ausfüllen kann.
In US-Führungskreisen jedenfalls wächst mit der Besorgnis über den Obersten Sprengkopf die Entschlossenheit, Eventualitäten zu prüfen. Bis hin zu einer Maßnahme, die es in den USA noch nie gab, für die die Verfassung aber Vorkehrung getroffen hat - Amtsenthebung des Präsidenten wegen Amtsunfähigkeit. Dass solcher Schritt nicht auf offener Bühne erörtert wird, liegt in der Natur der Sache. Dass er kommen wird, ist vorerst nicht wahrscheinlich. Aber dass und wie über den Fall Trump in US-amerikanischen Führungsetagen gesprochen wird, ist ein Novum. Es zeigt, dass besorgte Systemträger inzwischen auch Beispielloses durchspielen. Spätestens hier rückt das 25. Amendment (Verfassungszusatz) in den Blick.
Die Verfassung besteht aus nur sieben Artikeln und wurde 1787 angenommen. Seitdem ist sie mit Amendments neuen Erfordernissen angepasst und modernisiert worden - bis heute siebenundzwanzig. Drei schwere Erkrankungen von Präsident Eisenhower (1953 - 1961) hatten diesen veranlasst, eine Verfassungsergänzung anzuregen. Sie sollte regeln, dass der Vizepräsident für einen erkrankten oder anderweitig arbeitsunfähigen Präsidenten zeitweise die Geschäfte führen kann. Und sie sollte regeln, unter welchen Bedingungen »presidential inability«, eine Amtsunfähigkeit des Präsidenten vorliegt. Der Kongress brachte 1965 den Entwurf ein und ratifizierte das 25. Amendment am 10. Februar 1967.
In dem für unseren Fall wichtigen Abschnitt 4 legt es fest: »Wenn der Vizepräsident und eine Mehrheit entweder der Leiter der Ministerien der Bundesregierung oder einer anderen vom Kongress durch Gesetz zu benennenden Körperschaft dem Präsidenten pro tempore des Senats und dem Sprecher des Repräsentantenhauses eine schriftliche Erklärung des Inhalts übermitteln, dass der Präsident unfähig ist, die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes wahrzunehmen, übernimmt der Vizepräsident unverzüglich die Befugnisse und Obliegenheiten des Amtes als amtierender Präsident.« Bestreitet der Präsident seine Amtsunfähigkeit, gehen sämtliche Befugnisse und Obliegenheiten »wieder auf ihn über«, es sei denn, der Vizepräsident und eine Mehrheit entweder der Leiter der Bundesministerien oder eines anderen vom Kongress benannten Gremiums »übermitteln binnen vier Tagen« Senat und Repräsentantenhaus »eine schriftliche Erklärung«, dass der Präsident amtsunfähig ist. »In diesem Falle entscheidet der Kongress die Sache und tritt zu diesem Zwecke, falls er sich nicht in Session befindet, binnen 48 Stunden zusammen.«
Der 25. Zusatz spielt tagespolitisch keine Rolle und ist noch nie angewendet worden. Dass er jetzt oft genannt wird, ist folglich per se bemerkenswert. Bereits vorigen Sommer brachte der Kongressabgeordnete der Demokraten Jamie Raskin (Maryland), einen Gesetzentwurf ein. Er regt eine unabhängige Kommission an. Sie soll prüfen, inwieweit Trump »in der Lage« ist, weiter als Präsident zu arbeiten und verweist auf Amendment 25. Raskin, der auch Professor für Verfassungsfragen ist, hatte seinen Vorstoß mit der Sorge begründet, dass »mit Herrn Trump ernsthaft etwas nicht stimmt«, wie »sein Verhaltensmuster nachhaltig« nahelege. Nach dessen jüngsten Tweets zu Kim Jong Un und den Scharmützeln um Michael Wolffs »Fire and Fury - Inside the Trump White House«, ein Buch über die Intrigen bei Hofe und »die Inkompetenz des Präsidenten«, erklärte Raskin vorm Wochenende, »ein wachsender Chor von Fragestellern« verlange eine Untersuchung zu Trumps Persönlichkeit. Beim Einbringen vorigen Sommer galt Raskins Initiative als Jux, heute hat sie 56 Ko-Sponsoren.
Das gut informierte Portal »Politico« stellt zu Beginn des Jahres in Washington ebenfalls »wachsende Besessenheit vom 25. Amendment« und »Besorgnis unter Gesetzgebern über Trumps geistige Gesundheit« fest. Das Magazin gleichen Namens berichtete dazu über eine ungewöhnliche Veranstaltung am 5. und 6. Dezember auf Capitol Hill, dem Sitz des Kongresses. Mehr als ein Dutzend Parlamentarier, »alle Demokraten und ein republikanischer Senator«, hatten Psychiatrie-Professorin Dr. Bandy X. Lee von der Yale University vertraulich ins Parlament gebeten, um ihr medizinisches Urteil über Trump zu hören. Sie warnte die Parlamentarier: »Donald Trump befindet sich in einer Art Auflösungsprozess.« In Verbindung mit der Unfähigkeit, seinen Twitter-Hosenstall geschlossen zu halten, sagte sie: »Kollegen und ich haben das Gefühl, sein zwanghaftes Twittern weist darauf hin, wie er unter Stress die Contenance verliert. Trumps Verfassung wird sich weiter verschlechtern und unter der Last des Präsidentenamts unerträglich für ihn werden.«
Lee, die auch die Studie »The Dangerous Case of Donald Trump« mit Beobachtungsanalysen von 27 Psychiatern koordinierte, erklärte nach dem zweitägigen Treffen in Washington, sie sei vom großen Interesse an ihrer Expertise überrascht worden. Noch für Januar besteht die Einladung, vor einer weiteren Gruppe von Bundesgesetzgebern zu sprechen. Es gibt freilich auch Rechtsexperten, die die Debatte um Trumps geistig-emotionale Fitness für demokratieschädlich halten. Alan Dershowitz, früherer Professor an der Harvard Law School, äußerte: »Die Anwendung des 25. Verfassungszusatzes wegen Geistesstörung setzt einen schweren psychischen Zusammenbruch voraus. Das jedoch bedeutet, Hoffnung über Wirklichkeit zu stellen. Wenn wir mit jemandes Politik nicht einverstanden sind, setzen wir uns mit ihm auseinander oder protestieren, aber wir bringen nicht die Geschütze des psychiatrischen Systems in Stellung. Das ist gefährlich.« Doch auch solche Warnungen halten immer nur so lange, bis »The Donald« meint, endlich mal wieder twittern zu müssen.
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