Oppositionsparteien fordern Neuregelung des »NetzDG«
Neues Gesetz überlässt nach Meinung von Kritikern US-Digitalunternehmen die Hoheit über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland
Berlin. Nach der umstrittenen Blockade von Twitter-Accounts und der Löschung von Tweets fordern FDP und Grüne Änderungen des seit Jahresbeginn geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. »Das Gesetz ist vermurkst und gehört durch ein Ordentliches ersetzt«, sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer. Grünen-Chefin Simone Peter sprach von Nachsteuerungsbedarf im Kampf gegen Hetze im Netz, wie sie AfD-Politiker betrieben. Die SPD will am Gesetz festhalten. Auch Linken-Fraktionschefin Sarah Wagenknecht kritisierte, das Gesetz »schlägt allen rechtsstaatlichen Grundsätzen ins Gesicht«. In einem Rechtsstaat müssten Gerichte und nicht private Unternehmen darüber entscheiden, was rechtswidrig sei, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Der Kurznachrichtendienst Twitter hatte am Dienstag den Account der Satirezeitschrift »Titanic« geblockt und einen Tweet gelöscht. Darin hatte das Magazin den Begriff »Barbarenhorden« verwendet und damit eine Nachricht der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodiert. Die Bundestagsabgeordnete hatte zu Silvester von »barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden« geschrieben, woraufhin Twitter ihren Account sperrte.
In den USA gerät Twitter indes unter Druck, weil das Unternehmen kontroverse Tweets von US-Präsident Trump prinzipiell nicht löscht. Kritiker werfen dem Unternehmen Doppelstandards vor. Es lösche aggressive Tweets von Bürgern, nicht aber die des Staatsoberhaupts. »Wichtige Staatsführer bei Twitter zu blockieren oder ihre kontroversen Tweets zu entfernen, würde wichtige Informationen verbergen, die Menschen sehen und darüber debattieren sollten«, entgegnete die US-Firma der Kritik am Freitag in einem Blogeintrag.
FDP-Generalsekretärin Beer traut Twitter jedoch keine rechtskonforme Linie bei der Löschung von Tweets zu. Die vergangenen Tage hätten gezeigt, dass private Anbieter nicht in der Lage sind, »in allen Fällen mutmaßlich strafbarer Äußerungen im Netz die richtige Entscheidung darüber zu treffen, ob eine rechtswidrige, eine satirische oder aber eine geschmacklose, in einer Demokratie aber zu ertragende Meinungsäußerung vorliegt«. Beer forderte eine sachgerechte Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden zur Durchsetzung des Rechts auch im Netz. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz privatisiere juristische Entscheidungen und überlasse sie internationalen Plattformbetreibern.
Nach Auffassung von Grünen-Chefin Peter offenbart die Sperrung des Twitter-Accounts der »Titanic« die Schwächen des »mit heißer Nadel gestrickten Gesetzes«. Nicht hinnehmbar sei, dass US-Unternehmen wie Twitter die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland beeinflussen. Offensichtlich habe Twitter ignoriert, dass es sich bei der »Titanic« um ein Satiremagazin handelt.
Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland kritisierte das Gesetz ebenfalls. Er bezeichnete es als »Zensurgesetz« zur Löschung unliebsamer Meinungsäußerungen und verglich es mit Stasi-Methoden. Der Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde, Roland Jahn, kritisierte: Bei dem Gesetz gehe es »um das demokratische Ringen um die richtige Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit«. Dies mit dem Prinzip der Stasi, Angst und Schrecken zu verbreiten, gleichzusetzen, sei falsch. nd/dpa Kommentar Seite 4
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