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GroKo-Neuauflage rückt näher
Union und SPD wollen Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent halten / Asylverfahren künftig in zentralen Einrichtungen
Berlin. Die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben bei den Sondierungen über eine Regierungsbildung geeinigt. Der Durchbruch kam nach einem rund 24-stündigen Verhandlungsmarathon, der am Donnerstagmorgen begonnen hatte. Die Sondierungsgruppe der SPD hat sich indes einstimmig hinter das mit der Union ausgehandelte Paket für eine gemeinsame Regierungsbildung gestellt.
»Beim Blinddarm, wie auch in Sondierungsgesprächen: Obacht bei Durchbrüchen«, kommentierte Juso-Chef Kevin Kühnert auf Twitter. Die SPD-Nachwuchsorganisation hatte sich mehrfach gegen eine Neuauflage der Großen Koalition ausgesprochen. Und Stefan Liebich von der LINKEN meinte ebenfalls im Kurnachrichtendienst: »Natürlich können die beiden Wahlverlierer jetzt erneut über die Bildung einer Koalition verhandeln und den Eindruck verstärken, dass es ohnehin egal ist, was man wählt. Aber dann braucht man sich über den weiteren Aufstieg der AfD auch nicht wundern.«
In einem Entwurf für ein Ergebnispapier heißt es, Union und SPD wollen das Rentenniveau bis 2025 auf dem derzeitigem Stand von 48 Prozent halten. Dafür solle die Rentenformel geändert werden. Außerdem wollen Union und SPD eine Kommission einrichten, die sich mit der Zukunft der gesetzlichen Rente befassen soll.
Geeinigt hat man sich dem Papier zufolge auch auf eine besondere Rente für Geringverdiener. Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, soll ein regelmäßiges Alterseinkommen von zehn Prozent oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs zugesichert bekommen. Berechtigt sollen Versicherte sein, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung beziehungsweise Pflegezeiten aufweisen.
Bei den Sondierungen wurde sich zudem darauf verständigt, Asylverfahren künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Abschiebungseinrichtungen durchzuführen. In ihnen soll für die Migranten Residenzpflicht herrschen und es sollen lediglich Sach- anstelle von Geldleistungen gewährt werden. In den geplanten Einrichtungen sollen »Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung« stattfinden, heißt es.
»Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.« Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung sollen Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten bestimmt und so Abschiebungen ermöglicht werden. Agenturen/nd
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