Gewerkschaft pocht auf Streikrecht für Beamte

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Streikrecht für Lehrer

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Vor einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Streikverbot für Beamte hat die Bildungsgewerkschaft GEW Warnungen vor Nachteilen für Staat und Bürger zurückgewiesen. »Unser Rechtsstaat kann gut damit leben, wenn Beamte nicht so abhängig sind von ihrem Dienstherrn, sondern das Streikrecht erhalten«, sagte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

An diesem Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Streikverbot für beamtete Lehrer. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte mit Blick auf die Verhandlung das geltende Streikverbot für Beamte als wichtig für die Handlungsfähigkeit des Staates bezeichnet. »Koalitionsfreiheit und die Möglichkeit zum Streik sind ein Grundrecht - es ist nicht einzusehen, warum das Beamten vorenthalten wird«, hielt Tepe dem entgegen.

Mit der zurückliegenden Föderalismusreform sei die Besoldungshoheit auf die Länder übergegangen. »Seitdem zahlen arme Länder ihre Beamten schlechter als reiche«, sagte die GEW-Chefin. »Verbeamtete Lehrer können sich dagegen nicht wehren.« Neue massive Streiks seien auch im Fall eines Erfolgs in Karlsruhe nicht zu befürchten: Bei den tarifbeschäftigten Lehrern habe es noch nie einen Erzwingungs-, sondern immer nur Warnstreiks gegeben.

Der Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, verteidigte das Streikverbot. Die Gesellschaft erwarte, dass die Leistungen des Staates mit Verlässlichkeit und Neutralität erbracht würden. Dies sei über den Beamtenstatus abgesichert. »Wir sehen keinen Grund und schon gar keine rechtliche Veranlassung, an diesem wichtigen Organisationsmerkmal unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats irgendetwas zu ändern«, sagte er.​ dpa/nd

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