Humanistischer Verband feiert Gleichstellung

Kultursenator Klaus Lederer (LINKE) übergab Anerkennungsurkunde als Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • Jérôme Lombard
  • Lesedauer: 2 Min.

Mit einem Festakt hat der Berliner Landesverband des Humanistischen Verbandes (HVD) am vergangenen Sonntag seine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) gefeiert. Während der Zeremonie im Meistersaal am Potsdamer Platz übergab Kultursenator Klaus Lederer (LINKE) die Anerkennungsurkunde des Landes Berlin an HDV-Landeschef Jan Gabriel. »Körperschaftsrechte sind eine besondere Auszeichnung. Mit dem Status sind Einzelbegünstigungen verbunden, aber auch die Übernahme erheblicher Verantwortung«, sagte Lederer. Der Senator betonte die Besonderheit der Anerkennung. Seit über einem Jahrzehnt habe der Senat keine Körperschaftsrechte mehr verliehen, sagte Lederer.

Seit dem 1. Januar 2018 ist der HVD eine von nunmehr 30 vom Senat offiziell anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dem Schritt vorausgegangen war eine vierjährige intensive Prüfung seitens der Senatsverwaltung, ob der Verband die strengen Kriterien für eine Körperschaftsanerkennung erfüllt. Der Humanistische Verband, der die Interessen der konfessionslosen Bevölkerung in der Region vertritt, ist die erste Weltanschauungsgemeinschaft überhaupt, die in der Hauptstadt als KdöR anerkannt wird. Die übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind neben den großen christlichen Kirchen andere Religionsgemeinschaften.

»Mit der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist für uns ein wichtiger Teil dieses verfassungsrechtlich verankerten und fast 100 Jahre alten Versprechens eingelöst worden«, erklärte HDV-Landeschef Gabriel. Sein Verband wolle auch in Zukunft ein emanzipatorischer und solidarischer Akteur und Partner der lebendigen und offenen Zivilgesellschaft bleiben. Deswegen wolle man auch von besonderen KdöR-Privilegien wie der Schaffung eigener Beamtenverhältnisse und der Erhebung von Steuern ablassen, so Gabriel.

So will der HDV im Gegensatz zu den Religionsgemeinschaften auch zukünftig mit den Gewerkschaften zusammenarbeiten und auch den bestehenden Betriebsrat beibehalten. Bei Tarifstreitigkeiten sollen weiterhin Arbeitsgerichte und keine internen Schiedsgerichte zuständig sein. Ob das allerdings möglich ist, muss ein entsprechendes Arbeitsgericht im Einzelfall entscheiden.

Der Vorteil des KdöR-Status besteht neben der Anerkennung als Kooperationspartner des Landes vor allem in der Steuerbefreiung von Spenden. »Wir wollen neue Wege gehen und damit auch die Religionsgemeinschaften zum Umdenken anstoßen«, sagte HDV-Pressesprecher Thomas Hummitzsch. Senator Lederer begrüßte das vom Verband geplante Modell ausdrücklich.

Der Landesverband Berlin-Brandenburg hat 13.000 Mitglieder. In seinen mehr als 60 Einrichtungen und Projekten sind 1200 Hauptamtliche und weitere 1000 Ehrenamtliche aktiv. Den humanistischen Lebenskundeunterricht besuchen in Berlin mehr als 60.000 Schüler.

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