Kartellamt setzt sich teils gegen Edeka durch
Karlsruhe. Im Streit um Rabatte im Zuge der Übernahme der Plus-Discount-Filialen durch Edeka hat sich das Bundeskartellamt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) teils durchgesetzt. Es hob am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf. Edeka hatte rund 2300 Plus-Filialen von Tengelmann übernommen. Das Kartellamt stellte 2014 fest, dass Edeka mit anschließenden Rabattforderungen bei Lieferanten gegen Kartellrecht verstoßen habe. Edeka protestierte. Konkret geht es um Verhandlungen zwischen Edeka und vier Sektherstellern. Aus Sicht des OLG waren die Rabatte das Ergebnis von Verhandlungen gleichstarker Partner. Laut BGH ist aber bei Lieferkonditionen das sogenannte Rosinenpicken im Rahmen eines »Bestwertabgleichs« und der »Anpassung der Zahlungsziele« nicht zulässig. dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.