Keine Abschiebungen nach Bulgarien
Lüneburg. Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes derzeit nicht aus Deutschland nach Bulgarien abgeschoben werden, auch wenn sie dort bereits erfolgreich Asyl beantragt haben. Anerkannte Flüchtlinge seien in Bulgarien von Obdachlosigkeit und extremer Armut bedroht, urteilte der 10. Senat des Gerichts am Montag in Lüneburg. Eine Abschiebung verstoße deshalb gegenwärtig gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, sagte eine Gerichtssprecherin. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.