G20-Öffentlichkeitsfahndung wird auf das Ausland ausgeweitet

Fahndung führte Polizei zu 23 Tatverdächtigen in Deutschland / Bilder von Demonstranten sollen in Spanien und Italien verbreitet werden

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Hamburg. Trotz der starken Kritik an der Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlichen Beteiligten an den Krawallen beim Hamburger G20-Gipfel wollen die Hamburger Ermittlungsbehörden sie auf andere Länder ausweiten. »Wir arbeiten derzeit daran, mit entsprechendem Bildmaterial auch im europäischen Ausland öffentlich zu fahnden«, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) dem »Hamburger Abendblatt«. Die Bilder sollen etwa in Spanien und Italien verbreitet werden, da aus diesen Ländern besonders viele militante Demonstranten zum G20-Gipfel angereist sein sollen.

Mit dem Schritt betrete man »Neuland«, sagte Grote. Die bisherige Öffentlichkeitsfahndung in Deutschland sieht er als »erfolgreich« an. »Es ist bereits gelungen, viele Täter zu identifizieren«, sagte Grote der Zeitung. Nach Polizeiangaben sind bislang 23 Tatverdächtige ausfindig gemacht worden, nach denen mit Fotos gefahndet wurde.

Der Innensenator verteidigte die Veröffentlichung der Bilder. »Ich warne sehr eindringlich davor, die Taten im Schanzenviertel oder in Altona zu verharmlosen. Die deutliche Gegenreaktion der linken Szene kann niemanden wundern. Erstmals können sich Täter noch Monate nach Krawallen nicht sicher fühlen«, sagte Grote.

Am Rande der G20-Proteste in Hamburg hatte es im Schanzenviertel nächtliche Krawalle gegeben. In Altona wurden zudem Autos angezündet. Menschenrechtler*innen und Jurist*innen zweifeln jedoch daran, dass eine öffentliche Fahndung eine recht- und verhältnismäßige Reaktion auf die Randale darstellt. So ordnete Gabriele Heinecke vom Bundesvorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins dieses Instrument im »nd« als den »seit Jahrzehnten massivsten Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung« ein.

Dass die Fotos der Polizei zudem auch in Medien wie etwa der »Bild« veröffentlicht wurden, sorgte zusätzlich für Kritik. Hier sei keine sorgfältige Abwägung »zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auf der einen Seite und der Pressefreiheit sowie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der anderen Seite« erfolgt, meint der Berliner Presseanwalt David Geßner. Auf diese Weise habe die Öffentlichkeitsfahndung in den Zeitungen »eine erhebliche Prangerwirkung«. nd mit Agenturen

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