EuGH erleichtert Kampf gegen Entsendebetrug
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof erleichtert den Kampf gegen Betrug bei der Entsendung von Arbeitern. Wie die EU-Richter am Dienstag entschieden, dürfen Gerichte in einem anderen EU-Land ausgestellte Sozialversicherungsbescheinigungen außer Acht lassen, wenn sie mutmaßlich illegal erlangt wurden und die Behörden nicht einschreiten. Im konkreten Fall ließ ein belgisches Bauunternehmen alle Arbeiten auf Baustellen in Belgien von bulgarischen Subunternehmern mit bulgarischen Arbeitern ausführen. Diese wurden günstig in Bulgarien sozialversichert. Die belgischen Behörden forderten die bulgarischen auf, die Bescheinigungen zu widerrufen. Als diese nichts unternahmen, erklärte ein Gericht die Bescheinigungen für nichtig. Das bestätigte der EuGH. dpa/nd
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