Wirbel um Düngeverordnung - Bauern angezeigt

Mecklenburg-Vorpommerns Regelungen zum Ausbringen von Gülle lassen offenbar Interpretationsspielraum

  • Lesedauer: 2 Min.

Schwerin. Trotz der zuletzt winterlichen Temperaturen kann nach Angaben des Bauernverbands in Mecklenburg-Vorpommern seit Anfang Februar wieder Gülle auf die Felder gesprüht werden. Entscheidend für die Zulässigkeit sei die Aufnahmefähigkeit des Bodens. Dies sein dann gewährleistet, »wenn die oberste Bodenschicht auftaut«, erklärte Bauernpräsident Detlef Kurreck. Er reagierte damit am Montag auf jüngste Strafanzeigen gegen Landwirte. Unter Berufung auf Veröffentlichungen des Schweriner Agrar- und Umweltministeriums hätten besorgte Anwohner Bauern angezeigt.

Die Erstatter der Anzeigen hatten sich offensichtlich von der Ankündigung von Agrarminister Till Backhaus (SPD) leiten lassen. Dieser hatte Ende voriger Woche das Ausbringen von Gülle auf gefrorenem Boden als Verstoß gegen die Düngeverordnung bezeichnet und mit empfindlichen Bußgeldern und Kürzungen der EU-Direktzahlungen gedroht.

»Ist der Boden am Morgen noch gefroren«, sagte Kurreck, »bietet er die notwendige Tragfähigkeit, um den Acker zu befahren und den Dünger auszubringen ohne diesen durch Bodenverdichtung zu schädigen. Taut der Boden dann zur Mittagszeit auf, kann er die wichtigen Nährstoffe der Gülle aufnehmen und im Boden binden.« Die Bauern machten ihre Entscheidungen jeweils von den detaillierten Vorhersagen des Deutschen Wetterdiensts abhängig.

Laut Wetterdienst ist der Boden nach dem Dauerfrost der vergangenen Tage bis zu 20 Zentimeter tief gefroren. Damit könne er die stickstoffhaltige Gülle nicht aufnehmen und ein Abschwemmen ins Oberflächenwasser nicht ausgeschlossen werden, argumentierte Backhaus. Der Düngereinsatz in der Landwirtschaft gilt als Hauptgrund für die kontinuierliche Überschreitung der Nitratwerte in Grund- und Oberflächenwasser. Nach den Worten Kurrecks reicht es aber aus, wenn tagsüber nur wenige Zentimeter des Bodens aufgetaut sind. dpa/nd

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