Wer gefährlich fährt, soll mehr zahlen
56. Verkehrsgerichtstag in Goslar
Auf dem 56. Verkehrsgerichtstag im Januar in Goslar sprachen sich die Experten für schärfere Sanktionen aus, vor allem für Überhol-, Tempo- und Abstandsverstöße. Der dreitägige Kongress, an dem rund 1850 Verkehrsexperten aus Ministerien, Gerichten, Unternehmen, Hochschulen und Verbänden teilnahmen, forderte auch eine Reform des Unfallflucht-Paragrafen und ein Ende der Abzockerei deutscher Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsverstößen im Ausland.
Wie sehen die Überlegungen der Experten im Detail aus?
1. Höhere Bußgelder: Gefährliche Delikte wie Rasen, Drängeln oder Überholverstöße sollen schärfer geahndet werden. Die Bußgelder dafür sind in Deutschland derzeit deutlich niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Eine pauschale Anhebung aller Bußgeldsätze auch für weniger gefährliche Delikte lehnt der Verkehrsgerichtstag dagegen ab.
Dafür soll die Verkehrsüberwachung dichter werden, vor allem an gefährlichen Abschnitten und Unfallschwerpunkten. Die Kontrollen sollten so angelegt sein, dass die Verkehrsteilnehmer nicht den Eindruck gewinnen, sie sollten zugunsten öffentlicher Kassen abgezockt werden. Es solle auch untersucht werden, wie sich das Androhen härterer Strafen auf die Verkehrssicherheit auswirke.
Ende 2017 war ein Gesetz in Kraft getreten, wonach Teilnehmer an illegalen Autorennen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird.
2. Abzocke durch Privat-Inkasso: Das Abkassieren deutscher Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsdelikten im Ausland muss nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages verboten werden. Allein 2017 gab es 450 000 entsprechende Fälle. Nach Angaben des ADAC verlangen Inkassobüros als zusätzliche Gebühr teilweise das 20-fache des eigentlichen Bußgeldes für Park- oder Mautverstöße.
Erschwerend komme hinzu, dass die Forderungen teilweise erst Jahre später geltend gemacht werden, was die Verifizierung erschwere. Auch deshalb müsse das private Inkasso öffentlich-rechtlicher Bußgelder aus Straßenverkehrsverstößen innerhalb der EU ausgeschlossen sein.
3. Cannabis am Steuer: Gelegentliche Cannabis-Konsumenten, die erstmalig im Straßenverkehr auffallen, sollen künftig nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Stattdessen sollten diese Fahrer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Dort könnten sie nachweisen, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen weiterhin geeignet sind.
Grundsätzliche Zweifel an der Fahreignung hat der Verkehrsgerichtstag bei Personen, denen Cannabis als Medikament verordnet wurde. Er forderte dennoch kein Fahrverbot. Diese Patienten sollten aber im Interesse der Verkehrssicherheit von qualifizierten Ärzten umfassend über die Beeinträchtigung ihrer Fahreignung und Fahrsicherheit informiert werden. Dies sei in einem amtlichen Dokument nachzuweisen.
4. Unfallflucht: Der Verkehrsgerichtstag riet dem Gesetzgeber zu einer Prüfung, ob der Strafrechts-Paragraf über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in einigen Punkten präzisiert werden könnte, um eine »bessere Verständlichkeit« zu erreichen und Rechtsunsicherheiten für Verkehrsteilnehmer zu beseitigen. Als Beispiel wurde die »Präzisierung der Wartezeit« bei Unfällen mit Sachschäden genannt, wenn zugleich eine telefonische Meldung etwa an eine Meldestelle erfolge. Diese müsste aber erst geschaffen werden. Auch sollte der Unfallbegriff im Gesetz besser auf »Fortbewegungsvorgänge« beschränkt werden.
Der Gesetzgeber solle zudem die Vorschriften zur »tätigen Reue« reformieren. Eine Strafmilderung oder das »Absehen von Strafe« sollte nicht nur möglich sein, wenn sich jemand nach Parkremplern nachträglich meldet, sondern auch nach Unfällen im fließenden Verkehr. Zudem solle der Gesetzgeber präzisieren, wie lange man am Unfallort warten muss, wenn man einen Schaden telefonisch gemeldet hat.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort soll auch bei Blechschäden strafbar bleiben. Ein zusätzliche Entziehung der Fahrerlaubnis solle es aber nur noch geben, wenn Personen- oder Sachschaden ab 10 000 Euro entstanden ist.
5. Ansprüche Schwerstverletzter: Menschen, die bei Verkehrsunfällen schwerste Verletzungen mit Spätfolgen erlitten haben, sollen besser versorgt werden. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich dafür aus, dass die Haftpflichtversicherungen die Aufwendungen für vermehrte Bedürfnisse, wie zum Beispiel die Pkw-Umrüstung oder die Schaffung behindertengerechten Wohnraums, sicherstellen sollen.
6. Automatisches Fahren: Das nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) geltende Handyverbot am Steuer soll beim automatischen Fahren nicht gelten, fordern die Experten. Der Gesetzgeber solle klarstellen, dass Fahrerin oder Fahrer das Mobiltelefon und andere elektronische Geräte nutzen dürfen, wenn ein automatisches System die Kontrolle über das Fahrzeug übernommen hat.
Die während der Fahrt gespeicherten Daten sollen nicht nur im Fahrzeug selbst, sondern auch bei einer neutralen Instanz gespeichert werden. Hintergrund sind mögliche Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel, wenn im Fall eines Unfalls darum gestritten wird, ob zum fraglichen Zeitpunkt der Fahrer oder das automatische System die Kontrolle über das Fahrzeug hatte. dpa/nd
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